Rechts­anwältin/Rechtsanwalt und Notarin/Notar

Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte dürfen Personen berufsmäßig umfassend in allen rechtlichen Angelegenheiten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich beraten. Sie sind dabei ausschließlich den Interessen ihrer Auftraggeber verpflichtet und unterliegen einer strengen Verschwiegenheitspflicht.

Das Auftreten vor Gericht macht nur einen kleinen Teil der anwaltlichen Tätigkeit aus, weit mehr Zeit wird in der Regel für das Aufsetzen von Verträgen, die rechtliche Beratung und außergerichtliches Verhandeln verwendet.

Erste anwaltliche Auskunft

Die Rechtsanwaltskammern bieten in regelmäßigen Abständen die Möglichkeit eine kostenlose erste anwaltliche Auskunft zu bekommen. Viele Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte bieten ebenso ein kostenloses Erstgespräch an. Um eine Vertretung zu übernehmen, braucht eine Rechtsanwältin/ein Rechtsanwalt eine schriftlich erteilte Vollmacht.

Verzeichnis aller Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte

In jedem Bundesland führt die Rechtsanwaltskammer ein Verzeichnis aller Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte. Auch auf der Website des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags ist dieses Verzeichnis zu finden. Dabei kann nach Spezialgebieten gesucht werden, die von den Anwältinnen/Anwälten bekannt gegeben werden. Bevor diese/dieser tätig wird, sollte eine Vereinbarung über das Honorar getroffen werden.

Honorar

Grundsätzlich unterliegt das anwaltliche Honorar der freien Vereinbarung. Ist der Arbeits- und Zeitaufwand überschaubar, kann auch ein Pauschalhonorar möglich sein. Kann man zum Zeitpunkt der Auftragserteilung noch nicht abzuschätzen, wie lange sich eine Sache hinziehen wird, so wird meist eine Abrechnung nach Tarif vereinbart.

In diesem Fall richtet sich die Entlohnung für die anwaltliche Tätigkeit danach, was im Gerichtsverfahren als Kostenersatz verlangt werden könnte. Diese Beträge sind im Rechtsanwaltstarifgesetz oder dem Notariatstarifgesetz festgelegt bzw. richten sich nach den Ansätzen der vom Rechtsanwaltskammertag veröffentlichten Autonomen Honorar-Kriterien (AHK).

Streitwert als Bemessungsgrundlage

Die konkrete Entlohnung hängt dabei sowohl vom Umfang der Tätigkeit als auch von der Bemessungsgrundlage (Streitwert) ab. Möglich ist auch die Vereinbarung eines echten Zeithonorars, das nach tatsächlichem Arbeitsaufwand abgerechnet wird. Bei einer Tätigkeit über längere Zeit hinweg wird meist die Bezahlung von Kostenvorschüssen vereinbart. Die Honorarnoten von Rechtsanwältinnen/ Rechtsanwälte können einer Überprüfung durch die Rechtsanwaltskammer als Schlichtungsstelle unterzogen werden.

Notarinnen/Notare

Notarinnen/Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes. In dieser Funktion führen sie insbesondere Beglaubigungen durch und errichten „öffentliche Urkunden" (insbesondere Notariatsakte). Als Beauftragte der Gerichte wickeln sie auch Verlassenschaftsverfahren ab. Darüber hinaus errichten sie Verträge, führen Rechtsberatung durch und nehmen Vertretungsaufgaben, vor allem im Zusammenhang mit Liegenschaften, gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten und im Bereich des Familien- und Erbrechts wahr.

Anders als Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte sind sie zur unparteiischen, neutralen Beratung aller Beteiligten verpflichtet. Das Honorar der Notarinnen/Notare wird durch das Notariatstarifgesetz geregelt und hängt vor allem vom Wert des Geschäfts ab. Im Streitfall kann die Notariatskammer zur Vermittlung angerufen werden.

WICHTIG
Ihre Anwältin/Ihr Anwalt kann Sie nur dann gut vertreten, wenn sie oder er von Ihnen richtig und vollständig informiert wird. Stellen Sie alle für die konkrete Angelegenheit wichtigen Unterlagen (z.B. Briefwechsel, Polizzen, Urkunden, Fotos, etc.) zusammen. Verfassen Sie eine übersichtliche schriftliche Darstellung des Sachverhalts. Wenn Sie den ersten Termin mit der Kanzlei ausmachen, fragen Sie, ob ein kostenloses Erstgespräch möglich ist. Lassen Sie sich über die zu erwartenden Kosten für die weitere Tätigkeit informieren, bevor Sie den Auftrag zur Vertretung erteilen. Wenn „tarifmäßige Kosten" vereinbart werden, klären Sie vorab, welcher Streitwert zugrundegelegt wird, damit es zu keinen unangenehmen Überraschungen kommt. Wollen Sie eine anwaltliche Vertretung nur unter der Voraussetzung in Anspruch nehmen, dass Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, so sollten Sie dies unmissverständlich klar machen.

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