Jeder Mensch kann sich irren, nicht jeder Irrtum ist aber rechtlich von Bedeutung. Aus welchen Motiven Vertragsparteien einen Vertrag eingehen, hat in der Regel keine Auswirkung auf die Gültigkeit eines Vertrags. Wer beispielsweise eine größere Wohnung kauft, weil die Hochzeit und Familiengründung bevorsteht, kann den Vertrag nicht auflösen, wenn aus der Heirat nichts wird.