Beruht die Verarbeitung auf einer Einwilligung, muss der Verantwortliche nachweisen können, dass die betroffene Person in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten eingewilligt hat. Dabei muss Zweck und Umfang der zu verarbeitenden Daten klargestellt sein, ebenso wer der Verantwortliche ist und dass eine abgegebene Einwilligung jederzeit widerrufen werden kann.