Benützungsregelungen betreffen die Nutzung der gemeinsamen Teile und Anlagen der Liegenschaft wie z.B. Waschküche, Sauna, Schwimmbad, etc. Als Maßnahme der außerordentlichen Verwaltung muss die Benützungsregelung von den Wohnungseigentümerinnen/Wohnungseigentümern einstimmig und schriftlich getroffen werden.