Die individuelle Rechtsdurchsetzung löst ein Problem nur im jeweiligen Einzelfall. Zum Schutz allgemeiner Interessen von Konsument:innen können Verbände (zB VKI, AK) und/oder Qualifizierte Einrichtungen (zB VKI, AK, VSV, noyb) je nach gewähltem Klagsregime mit Unterlassungs- und Sammelklagen bzw mit Abhilfeklagen gerichtlich gegen Unternehmen vorgehen.