EU-Behördenkooperation

In der Europäischen Union schaffen viele Richtlinien einheitliche Vorgaben für den Konsumentenschutz in den Mitgliedstaaten. Zur Durchsetzung dieser wurde ein Netzwerk von Behörden in den EU-Mitgliedstaaten geschaffen, die zur Verfolgung grenzüberschreitender Verstöße gegen Konsumentenschutzvorschriften zusammenarbeiten und sich gegenseitig Amtshilfe leisten.

Dabei geht es die Abstellung eines Rechtsverstoßes, der Konsumentinnen und Konsumenten schädigen kann. Individuelle Verbraucheransprüche wie z.B. Schadenersatz werden in diesem Weg nicht durchgesetzt.

Informationsaustausch durch zentrale Verbindungsstellen

In jedem EU-Staat ist eine zentrale Verbindungsstelle eingerichtet, die für den Informationsaustausch sowohl mit den Verbindungsstellen in anderen EU-Staaten als auch mit den in Österreich jeweils zuständigen Behörden sorgt. In Österreich wurde die Aufgabe der zentralen Verbindungsstelle dem Sozialministerium übertragen.

WICHTIG

Bei grenzüberschreitenden Streitfällen können Sie sich bezüglich eines konkreten Streitfalls an das Europäische Verbraucherzentrum wenden.

Wenn Sie - unabhängig von einem konkreten Einzelfall - Kenntnis von grenzüberschreitenden Verstößen gegen Konsumentenschutzvorschriften haben, die über den Einzelfall hinaus Bedeutung haben, können Sie auch direkt das Sozialministerium als österreichische zentrale Verbindungsstelle informieren.

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