EU-Behördenkooperation
In der Europäischen Union schaffen viele Richtlinien einheitliche Vorgaben für den Verbraucherschutz in den Mitgliedstaaten. Zur Durchsetzung dieser Vorgaben wurde ein Netzwerk von Behörden aus den EU-Mitgliedstaaten geschaffen (sog. Consumer Protection Cooperation Network, kurz CPC). Darin arbeiten die nationalen Behörden zur Verfolgung grenzüberschreitender Verstöße gegen EU-Verbraucherrecht zusammen und leisten sich gegenseitig Amtshilfe.
Im Zentrum steht dabei die Abstellung von Rechtsverstößen, die Verbraucher:innen schädigen können. Individuelle Verbraucheransprüche wie z.B. Schadenersatz werden in diesem Weg nicht durchgesetzt.
Amtshilfe
Im Rahmen der bilateralen Amtshilfe können die zuständigen Behörden verschiedener Mitgliedsstaaten einander Auskunfts- und Durchsetzungsersuchen stellen. Mithilfe von Auskunftsersuchen kann festgestellt werden, ob ein Verstoß gegen das EU-Verbraucherrecht vorliegt. Das Ziel von Durchsetzungsersuchen ist, die Einstellung von grenzüberschreitenden Verstößen gegen das EU-Verbraucherrecht zu erwirken.
Koordinierte Aktionen
Besteht der begründete Verdacht, dass eine Vielzahl an Mitgliedsstaaten von einem Verstoß gegen EU-Verbraucherrecht betroffen ist, dann informieren die zuständigen Behörden bzw. die EU-Kommission das Netzwerk durch Warnmeldungen. Die zuständigen Behörden prüfen dann diesen Verdacht und können anschließend eine koordinierte Aktion gegen das jeweilige Unternehmen einleiten. Die Behörden ergreifen im Rahmen der koordinierten Aktion alle erforderlichen Durchsetzungsmaßnahmen, um die Einstellung des Verstoßes zu bewirken. Sie können das betroffene Unternehmen insbesondere auch auffordern, Zusagen zur Abstellung des Verstoßes abzugeben.
Koordinierte Aktionen des CPC-Netzwerks betreffen etwa die Konzerne Temu, Apple und Meta. Inhaltlich betreffen Aktionen des Netzwerks zum Beispiel unzulässige Irreführungen von Verbraucher:innen, missbräuchliche Vertragsklauseln oder auch ungerechtfertigte Diskriminierungen aufgrund des Wohnsitzes.
Zuständige Behörden und zentrale Verbindungsstellen
Im Rahmen des CPC-Netzwerks werden von jedem EU-Mitgliedstaat Behörden benannt, die für die Durchsetzung des Unionsrechts im Rahmen der EU-Behördenkooperation zuständig sind. In Österreich gibt es sieben zuständige Behörden, welchen jeweils unterschiedliche EU-Verbraucherschutzvorschriften zugeordnet sind. Dazu zählen unter anderem das Bundesamt für Eich- und Vermessungswerden, der Bundeskartellanwalt oder die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte. Die zuständigen Behörden in Österreich üben ihre Befugnisse entweder unmittelbar in eigener Verantwortung, durch Befassung einer anderen Behörde, durch Anweisung einer benannten Stelle (zB Verein für Konsumenteninformation) oder im Wege eines Antrags an die Gerichte aus.
In jedem EU-Staat ist auch eine zentrale Verbindungsstelle eingerichtet, die für den Informationsaustausch mit der Europäischen Kommission, den Verbindungsstellen in anderen EU-Staaten sowie den in Österreich zuständigen Behörden sorgt. In Österreich wurde die Aufgabe der zentralen Verbindungsstelle dem Sozialministerium übertragen.
Bei grenzüberschreitenden Streitfällen können Sie sich bezüglich eines konkreten Streitfalls an das Europäische Verbraucherzentrum wenden.
Wenn Sie - unabhängig von einem konkreten Einzelfall - Kenntnis von grenzüberschreitenden Verstößen gegen Konsumentenschutzvorschriften haben, die über den Einzelfall hinaus Bedeutung haben, können Sie auch direkt das Sozialministerium als österreichische zentrale Verbindungsstelle informieren.
Material
Gerichtsverfahren für grenzüberschreitende Forderungen in der EU.
Erhältlich beim Europäischen Verbraucherzentrum Österreich.
Publikationen | Europäisches Verbraucherzentrum Österreich (europakonsument.at)
Grenzenloses Einkaufen in Europa.
Erhältlich beim Europäischen Verbraucherzentrum Österreich.
Publikationen | Europäisches Verbraucherzentrum Österreich (europakonsument.at)
Infoflyer: Autokauf in der EU.
Erhältlich beim Europäischen Verbraucherzentrum Österreich.
Publikationen | Europäisches Verbraucherzentrum Österreich (europakonsument.at)
Konsumentenrechte: Hilfreiche Tipps rund um den Kauf.
Erhältlich bei der Arbeiterkammer.
Konsument | Arbeiterkammer
Justizbuch: Alles was Recht ist.
Erhältlich beim Justizministerium.
Justizbuch "Alles was Recht ist" - BMJ
Miteinander statt Gegeneinander - Der Weg zur Schlichtung.
Informationen über die 8 staatlich anerkannten Schlichtungsstellen und deren Verfahren.
Hrsg. Sozialministerium.
Download
Verbraucherschlichtung - Die Schlichtungsstelle auf einem Blick.
Hrsg. Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte.
Download
Links
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) informiert und unterstützt kostenlos Verbraucher:innen bei der außergerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte in Europa.
Europäisches Verbraucherzentrum Österreich | Rat und Hilfe für Verbraucher in Europa (europakonsument.at)
Beschwerdeformular des EVZ Österreich.
Kostenlose Hilfestellung des EVZ bei der Durchsetzung von Verbraucherrechten gegenüber Unternehmen in der EU.
Beschwerdeformular | Europäisches Verbraucherzentrum Österreich (europakonsument.at)
Informationen sowie eine ausführliche Broschüre zum CPC-Netzwerk des EVZ
CPC - was ist das? | Europäisches Verbraucherzentrum Österreich
Informationen und Verzeichnis der Schlichtungsstellen für Verbraucherangelegenheiten in den Mitgliedstaaten der EU.
ec.europa.eu/consumers/redress_cons/adr_en.htm
Website des Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen: Hier finden Sie Informationen rund um die gerichtliche Rechtsdurchsetzung in der EU.
ec.europa.eu/civiljustice/index_de.htm
Europäischer Gerichtsatlas für Zivilsachen: Hier finden Sie Informationen über einschlägige Rechtsakte der EU und die zuständigen Gerichte oder Behörden.
https://e-justice.europa.eu/content_european_judicial_atlas_in_civil_matters-321-de.do
Website des FIN-NET, Europäische Netzwerk der Schlichtungsstellen für Finanzdienstleistungen.
https://ec.europa.eu/info/topics/single-market_en
Kontakt
EUROPÄISCHES VERBRAUCHERZENTRUM ÖSTERREICH
Mariahilfer Straße 81, 1060 Wien
Telefon:
+43 1 588 77 81
Hotline | Europäisches Verbraucherzentrum Österreich (europakonsument.at)
Für eine schriftliche Anfrage bitte das Kontaktformular benutzen.
VEREIN FÜR KONSUMENTENINFORMATION
Mariahilfer Straße 81, 1060 Wien
Telefon:
+43 (0) 1 58 877 0
infoservice@vki.at
www.vki.at
BUNDESARBEITSKAMMER
Prinz Eugen-Straße 20-22, 1040 Wien
Telefon:
+43 1 50165-0
www.arbeiterkammer.at
Für eine schriftliche Anfrage bitte das Kontaktformular benutzen.
BUNDESMINISTERIUM FÜR EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE ANGELEGENHEITEN – BÜRGERSERVICE
Minoritenplatz 8, 1014 Wien
Telefon:
+43 1 90115-4411
post@bmeia.gv.at
https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/buergerservice-schutz-hilfe/
Informationen des Bürgerservice zu Reiseinformationen und Reisewarnungen.
BUNDESKANZLERAMT – BÜRGERSERVICE
Ballhausplatz 2, 1014 Wien
Telefon:
+ 43 800 222 666
service@bka.gv.at
www.bka.gv.at