Schiedsgerichte
Eine Schiedsvereinbarung ist ein privatrechtlicher Vertrag, mit dem die Entscheidung über Konflikte, die normalerweise vor den Gerichten auszutragen wären, an eine Schiedsrichterin/einen Schiedsrichter oder auch an mehrere übertragen wird.
Zwischen Unternehmen werden solche Vereinbarungen häufig bei grenzüberschreitenden Geschäften gleich bei Vertragsabschluss getroffen und beziehen sich dann auf alle Streitfälle, die aus dem Vertragsverhältnis entstehen können. In Verträgen mit Konsumentinnen/Konsumenten sind solche Schiedsvereinbarungen nur sehr eingeschränkt zulässig. Vor allem können wirksame Schiedsvereinbarungen zwischen Unternehmen und Konsumentinnen/Konsumenten nur für bereits entstandene Streitigkeiten und nur schriftlich abgeschlossen werden.
Vor Abschluss der Vereinbarung müssen Konsumentinnen/Konsumenten auch eine schriftliche Rechtsbelehrung über die wesentlichen Unterschiede zwischen einem Schiedsverfahren und einem Gerichtsverfahren erhalten.
Schiedsvereinbarungen sind bei Verbrauchergeschäften zwar unüblich, kommen aber doch gelegentlich vor, vor allem im Bauwesen, wenn etwa die Ursachen für das Verschulden an einem Schadensereignis oder die Höhe eines eingetretenen Schadens festgestellt werden sollen. Ein Vorteil von Schiedsgerichten kann in der Sachkunde der Schiedsrichter/innen und einer rascheren Verfahrensabwicklung liegen. Als Nachteil ist aber jedenfalls zu berücksichtigen, dass die Entscheidungen der Schiedsgerichte (Schiedssprüche) nur wegen ganz grober Mängel gerichtlich bekämpft werden können.
Gegen die Entscheidung eines Schiedsgerichts können Sie nicht berufen! Den Abschluss einer Schiedsvereinbarung sollten Sie nur dann überhaupt in Betracht ziehen, wenn Sie die Schiedsrichterinnen/Schiedsrichter kennen und absolutes Vertrauen in deren Fachkunde, Unabhängigkeit und Seriosität haben.
Material
Justizbuch: Alles was Recht ist.
Erhältlich beim Justizministerium.
Justizbuch "Alles was Recht ist" - BMJ
Kaufen und Verkaufen im Internet.
Erhältlich beim Europäischen Verbraucherzentrum Österreich.
Publikationen | Europäisches Verbraucherzentrum Österreich (europakonsument.at)
Konsumentenrechte: Hilfreiche Tipps rund um den Kauf.
Erhältlich bei der Arbeiterkammer.
Konsument | Arbeiterkammer
Mediation und Schlichtung.
Erhältlich bei der Österreichischen Notariatskammer.
www.notar.at/de/dienstleistungen/mediation/
Miteinander statt Gegeneinander - Der Weg zur Schlichtung.
Informationen über die 8 staatlich anerkannten Schlichtungsstellen und deren Verfahren.
Hrsg. Sozialministerium.
Download
Verbraucherschlichtung - Die Schlichtungsstelle auf einem Blick.
Hrsg. Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte.
Download
Links
Gerichtsdatenbank des Justizministeriums, in der die für bestimmte Orte zuständigen Gerichte abgefragt werden können.
https://www.justiz.gv.at/home/gerichte/gerichtssuche~781.de.html
Informations- und Beschwerdeservice der Justizombudsstellen in Österreich.
https://www.justiz.gv.at/web2013/home/buergerservice/rechtsauskuenfte~8ab4a8a422985de30122a90a83b561c5.de.html
Datenbank aller Mediatorinnen/Mediatoren. Informationen des Justizministeriums.
Mediator*innen (justiz.gv.at)
Website des Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen: Hier finden Sie Informationen rund um die gerichtliche Rechtsdurchsetzung in der EU.
ec.europa.eu/civiljustice/index_de.htm
Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS): Kostenloser Zugang zum österr. Bundes- und Landesrecht und zur Rechtsprechung der Gerichte.
www.ris.bka.gv.at
Informationen zum Verbraucherrecht des VKI (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) mit aktuellen Gerichtsurteilen, News und Musterbriefen.
Verbraucherrecht | VKI
Kontakt
BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ – BÜRGERSERVICE
Museumstraße 7, 1070 Wien
Telefon:
+43 800 99 99 99
https://www.justiz.gv.at/home/home/buergerservice~735.de.html
JUSTIZOMBUDSSTELLE – WIEN (für Wien, Niederösterreich und Burgenland)
Justizpalast, Schmerlingplatz 11, 1016 Wien
Telefon:
+43 800 800 440 11
justizombudsstelle.wien@justiz.gv.at
https://www.bmj.gv.at/
JUSTIZOMBUDSSTELLE – LINZ (für Oberösterreich und Salzburg)
Gruberstraße 20, 4020 Linz
Telefon:
+43 800 800 440 13
justizombudsstelle.linz@justiz.gv.at
https://www.bmj.gv.at/
JUSTIZOMBUDSSTELLE – GRAZ (für Steiermark und Kärnten)
Marburger Kai 49, 8010 Graz
Telefon:
+43 800 800 440 12
justizombudsstelle.graz@justiz.gv.at
https://www.bmj.gv.at/
JUSTIZOMBUDSSTELLE – INNSBRUCK (für Tirol und Vorarlberg)
Maximilianstraße 4, 6020 Innsbruck
Telefon:
+43 800 800 440 14
justizombudsstelle.innsbruck@justiz.gv.at
https://www.bmj.gv.at/