Die Betreuung von hilfebedürftigen Personen im privaten Haushalt erfolgt in Österreich fast ausschließlich durch selbstständig tätige Personen. Rechtliche Vorgaben für die Personenbetreuung auf selbstständiger Basis finden sich im Hausbetreuungsgesetz, in der Gewerbeordnung und den gewerblichen Standes-und Ausübungsregeln.