Die Rechte von Patientinnen und Patienten sind in zahlreichen Vorschriften und Gesetzen von Bund und Ländern verankert. Für den Bereich des Sozialwesens (z.B. für Pflegeheime) gibt es ähnliche Rechte. Sie werden dort Heimbewohnerrechte genannt und sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.