Nicht jeder Vertrag kommt erst nach reiflicher Überlegung zustande. Manchmal wird man auch einfach überrumpelt, z.B. wenn Vertreterinnen oder Vertreter von Firmen unangemeldet an der Haustüre klingeln oder Spendenorganisationen auf der Straße nach neuen Mitgliedern suchen.
Besondere Vertragsarten
Wenn Verbraucherinnen oder Verbraucher einen Vertrag über das Internet, Teleshopping, den Versandhandel oder per Telefon abschließen, spricht man von einem "Fernabsatzgeschäft". Dafür gelten eigene gesetzliche Regelungen.
Werden Waren oder Dienstleistungen ium Internet bestellt, dann liegt rechtlich gesehen ein Fernabsatzgeschäft vor. Die Onlinehändler treffen damit die besonderen Informationspflichten des FAGG. Der Verbraucherin/dem Verbraucher steht das 14-tägige Rücktrittsrecht zu.
Einkaufen im Ausland - auf Reisen genauso wie über Telefon oder Internet - wird immer beliebter. Innerhalb der Europäischen Union sind die Konsumentenverträge auf Grund europäischer Richtlinien oder Verordnungen immer stärker angeglichen.
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