Konsumentenschutz­angelegenheiten im Bereich der Länder

In den jeweiligen Ämtern der Landesregierung (in Wien im Magistrat der Stadt Wien) sind meist jene Organisationseinheiten, die für Gewerbeangelegenheiten zuständig sind, auch erste Ansprechstellen für Angelegenheiten des Konsumentenschutzes. 

Der Schwerpunkt der Konsumentenschutzaufgaben auf Landesebene liegt im Bereich der Vollziehung, also in der Anwendung der Rechtsvorschriften und der Kontrolle ihrer Einhaltung. Viele weitere Aufgaben in diesem Bereich werden aber auch von anderen Abteilungen im jeweiligen Amt der Landesregierung wahrgenommen, wobei die konkrete Aufgabenzuordnung von Bundesland zu Bundesland verschieden ist.

Im Folgenden wird ein Überblick über wesentliche Bereiche gegeben, bei Detailfragen helfen die Service- oder Auskunftsstellen der Länder weiter ( Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien).

Viele Länder fördern auch die Tätigkeit von Konsumentenberatungs­einrichtungen, um eine unabhängige und nicht an Mitgliedschaften gebundene Beratung und Information zu ermöglichen. In manchen Ländern sind bei den Ämtern der Landesregierung auch Schlichtungsstellen (zum Beispiel für Rauchfangkehrertarife) oder besondere Beratungsangebote eingerichtet.

In erster Instanz werden viele für den Konsumentenschutz wesentliche Aufgaben - etwa im Gewerberecht - von den Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmannschaften, Magistrate) in den Ländern wahrgenommen.

WICHTIG
Wichtige Bereiche des Konsumentenschutzrechts, insbesondere Lebensmittelrecht Gewerbe- und Preisrecht sowie Produktsicherheit werden von den Ländern vollzogen. Die zuständigen Abteilungen im jeweiligen Amt der Landesregierung (in Wien im Magistrat der Stadt Wien) sorgen dafür, dass die zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten geschaffenen Rechtsvorschriften auch tatsächlich angewendet werden.

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