Bezirksverwaltungs­behörden

Die Bezirkshauptmannschaften und - in Städten mit eigenem Statut - die Magistrate sind als „Bezirksverwaltungsbehörden" erster Instanz in allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten tätig und vollziehen eine Vielzahl von bundes- und landesrechtlichen Vorschriften. 

Im Bereich des Konsumentenschutzes ist vor allem die Zuständigkeit in gewerberechtlichen Angelegenheiten hervorzuheben. Verletzen Gewerbetreibende die für ihre Tätigkeit geltenden Rechtsvorschriften, kann dies den Bezirksverwaltungsbehörden gemeldet werden. Bei diesen Behörden erhält man auch Auskunft, ob jemand eine (bzw. welche) Gewerbeberechtigung hat, und kann eine unbefugte Gewerbeausübung anzeigen.

WICHTIG

In der Regel ist es wenig sinnvoll, einem Unternehmen mit der Anzeige bei der Behörde zu „drohen", da auch eine Verwaltungsstrafe nichts am Vertrag mit dem betroffenen Unternehmen ändert. Wenn Sie aber nicht gewusst haben, dass das von Ihnen beauftragte Unternehmen keine Gewerbeberechtigung hat, kann eine Anfechtung des Vertrags wegen Irrtums in Betracht kommen.

Unter nachfolgenden Links finden Sie die Kontaktdaten der Bezirksverwaltungsbehörden des jeweiligen Bundeslandes:

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