Gläubiger können offene Forderungen eintreiben, wenn sie einen Titel (meist ein Urteil) erwirkt haben. Dann können sie einen gewissen Teil des Einkommens ihrer Schuldner:innen pfänden lassen. Voraussetzung dafür ist, dass Schuldner:innen ein regelmäßiges Einkommen (Gehalt, Pension, Krankengeld, Arbeitslosenunterstützung etc.) haben.