Fahrnisexekution, Zwangsversteigerung
Um offene Forderungen einzutreiben, können Gläubiger eine Exekution auf bewegliche Sachen der Schuldner:innen, die sogenannte „Fahrnisexekution", durchführen lassen. Besitzen Schuldner:innen z.B. eine Eigentumswohnung oder eine sonstige Liegenschaft, kann auch darauf Exekution im Rahmen einer Zwangsversteigerung geführt werden.
Exekution auf bewegliche Sachen
Eine solche erfolgt durch Gerichtsvollzieher:innen, die meist unangemeldet in der Wohnung oder am Arbeitsplatz der Schuldner:innen auftauchen. Wird die Wohnung nicht geöffnet, können sich Gerichtsvollzieher:innen auf Kosten der Schuldner:innen durch eine Schlosserfirma Zugang verschaffen.
Die gepfändeten Gegenstände werden im Pfändungsprotokoll verzeichnet und beschrieben. Auch der voraussichtlich erzielbare Erlös der Gegenstände muss angegeben werden. Zusätzlich werden sie mit einer Pfändungsmarke („Kuckuck") versehen. Das bedeutet, dass über diese Gegenstände nicht mehr verfügt werden darf und sie auch nicht aus der Wohnung entfernt werden dürfen. Auch vorhandenes Bargeld ist grundsätzlich pfändbar. Es darf aber nur jener Betrag gepfändet werden, der das Existenzminimum übersteigt. Dieses stellt den Geldbetrag dar, den man für den dringenden Bedarf und die Bestreitung des notwendigen Unterhalts und der gesetzlichen Unterhaltspflichten benötigt. Auch Dinge, die für ein einfaches und menschenwürdiges Leben der Familie notwendig sind, dürfen nicht gepfändet werden.
Etwa drei Wochen nach der Pfändung werden die gepfändeten Gegenstände versteigert. Schuldner:innen haben bis Zwangsversteigerungstermin die Möglichkeit, die gepfändeten Gegenstände auszulösen: Dazu müssen sie aber ihre Gesamtschuld samt Zinsen und Exekutionskosten begleichen.
Zwangsversteigerung
Besitzen Schuldner:innen ein Haus, ein Grundstück, eine Eigentumswohnung oder eine sonstige Liegenschaft, kann natürlich auch darauf Exekution geführt werden. Sogar der Finanzierungsbeitrag für eine Genossenschaftswohnung kann nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs gepfändet werden.
Wird der Antrag auf Zwangsversteigerung einer Liegenschaft gerichtlich bewilligt, wird diese zunächst von Sachverständigen geschätzt. Dann wird ein Versteigerungstermin festgelegt und durch Edikt öffentlich bekannt gemacht.
Das geringste Gebot muss dabei in der Regel mindestens die Hälfte des Schätzwerts betragen. Interessierte Personen müssen ein sogenanntes Vadium (etwa ein Zehntel des Schätzwerts) als Sicherstellung hinterlegen, damit sie beim Versteigerungstermin mitbieten können.
Sehen Sie sich rechtzeitig nach anderen Wohnmöglichkeiten um
Zwischen der Erteilung der Exekutionsbewilligung und dem konkreten Versteigerungstermin müssen mindestens drei Monate liegen. Gläubiger, deren Forderungen eingetrieben werden sollen (betreibende Gläubiger), haben bis zum Beginn der Zwangsversteigerung die Möglichkeit, auf die Fortsetzung der Exekution zu verzichten. Tun sie das aber nicht, erhalten die Meistbietenden bei der Versteigerung den Zuschlag.
Der Erlös aus der Versteigerung wird nach Abzug der Verfahrenskosten an die Gläubiger ausbezahlt. Wird der Versteigerungsbeschluss rechtskräftig, müssen Schuldner:innen die versteigerten Liegenschaften verlassen. Tun sie dies nicht freiwillig, können Sie delogiert (durch die Polizei weggewiesen) werden. Ihnen bleibt in diesem Fall nur noch die Möglichkeit, einen Räumungsaufschub zu beantragen, bis sie eine andere Wohnmöglichkeit gefunden haben.
Droht Ihnen die Zwangsversteigerung Ihrer Liegenschaft, kann es oft sinnvoller sein, diese rechtzeitig selbst zu verkaufen und mit dem Erlös Ihre Schulden zu begleichen. Eine Zwangsversteigerung bringt meist einen geringeren Verkaufserlös und verursacht zusätzliche Kosten.
Material
Online-Rechner zur Berechnung des pfändungsfreien Existenzminimums.
Hrsg. Schuldnerberatung.
http://www.schuldnerberatung-wien.at/site/popups/Existenzminimum.html
Privatkonkurs - Weg zur Entschuldung
Hrsg. Sozialministerium
Download
Ausweg gesucht - Schulden und Privatkonkurs
Hrsg. Sozialministerium
Download
Informationen zum Basiskonto
Das Basiskonto - Ein Konto für Sie_deutsch
Ausführliche Informationen in einer Broschüre. Hrsg. Sozialministerium.
Download
Haushaltsbuch.
Erhältlich bei der Schuldnerberatung.
https://klartext.at/wissenspool/budgetrechner/haushaltsbuch/
Justizbuch: Alles was Recht ist.
Erhältlich beim Justizministerium.
Justizbuch "Alles was Recht ist" - BMJ
Links
Pfändungs-Rechner der staatlich anerkannten Schuldenberatung.
Pfändungsrechner - Schuldenberatung
Budgetrechner: Durch Eingabe von Einnahmen/Ausgaben, können Sie berechnen wie ausgeglichen Ihr Budget ist. Hrsg. Schuldnerberatung.
www.budgetberatung.at/budgetberatung/rechner/index.php
Schuldenberatung: Hier finden Sie alle Standorte österreichweit von staatlich anerkannten Beratungsstellen.
Schuldenberatung - Schuldenberatung
Exekutionsrechtsnovelle und Insolvenzrechtsnovelle 2021 - Informationen der Dachorganisation ASB
Microsoft Word - Infoblatt_Newsmeldung_Web_RIRUG_GREx_210824.docx (schuldenberatung.at)
Der Verein für Konsumenteninformation (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) steht Verbraucher:innen für Beratung und Information zur Verfügung und bietet Produkt- und Dienstleistungstests an.
Beratung | VKI
Kostenlose Hilfestellung erhalten Verbraucher:innen bei der Arbeiterkammer.
Konsumentenschutz | Arbeiterkammer
Probleme mit Inkassobüros. Informationen der Arbeiterkammer.
Skonto | Arbeiterkammer
Informations- und Beschwerdeservice der Justizombudsstellen in Österreich.
https://www.justiz.gv.at/web2013/home/buergerservice/rechtsauskuenfte~8ab4a8a422985de30122a90a83b561c5.de.html
Kontakt
ASB SCHULDNERBERATUNGEN GMBH - Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldenberatungsstellen
Bockgasse 2b, 4020 Linz
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Schuldenberatung - Schuldenberatung
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www.bawagpsk.com/mitten-im-land/blog/358162/das-neue-chance-konto.html
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Prinz Eugen-Straße 20-22, 1040 Wien
Telefon:
+43 1 50165-0
www.arbeiterkammer.at
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Wassermanngasse 7, 1210 Wien
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+43 1 256 63 63
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www.dialog-on.at
Der Verein Dialog bietet in Wien ambulaten Unterstützung für suchtgiftgefährdete und suchtkranke Menschen und deren Angehörige. Im Bedarfsfall besteht die Möglichkeit, Schuldenberatung als Zusatzangebot in Anspruch zu nehmen.
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Rheinstraße 32/1, 6900 Bregenz
Telefon:
0699 8844 8467
verein.neuanfang@gmx.at
www.neuanfang.or.at
Schuldenberatung für Haftentlassene und straffällig gewordene Personen sowie deren Angehörige. Telefonischer Terminvereinbarung.