Zusätzlich zur gesetzlichen Pflichtversicherung besteht die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung abzuschließen, die sogenannte Zusatzversicherung, die Leistungen abdeckt, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, wie z.B. Einzelzimmer in Krankenhaus oder bestimmte Zahnbehandlungen.