Vermittler/innen von Anlage- und Wertpapierprodukten
Als Vermittlerin oder Vermittler gilt, wer Kundinnen oder Kunden nach einer Analyse der persönlichen Verhältnisse aufgrund der eigenen Produkt- und Marktkenntnisse eine Anlageempfehlung gibt. Am Kapitalmarkt gibt es verschiedene Personen und Unternehmen, die Anlageprodukte vermitteln dürfen.
Banken
Banken sind berechtigt, ihren Kundinnen/Kunden Anlageprodukte zu vermitteln. Häufig werden eigene Finanzprodukte oder Produkte von Töchtern oder verbundenen Unternehmen verkauft. Wenn eine Bank Versicherungsprodukte vermitteln will, braucht sie dafür eine eigene Konzession.
Versicherungsvermittlerunternehmen
Bei Kapitalanlagen spielen alle Formen der Lebensversicherung eine bedeutende Rolle. Diese werden häufig auch von Versicherungsvermittlern angeboten.
Selbständige Versicherungsvermittler müssen in das Versicherungsvermittlerregister eingetragen sein, das von jedermann kostenlos abgefragt werden kann.
Durch eine Abfrage erfährt man, über welche Berechtigungen Versicherungsvermittlerunternehmen verfügen und ob mit einem oder mehreren Versicherungsunternehmen ein Agenturvertag besteht oder ob es sich um unabhängige Maklerinnen/Makler handelt.
Gewerbliche Vermögensberatungsunternehmen
Gewerbliche Vermögensberatungsunternehmen sind nur zur Vermittlung von bestimmten Veranlagungsprodukten (z.B. Beteiligungsmodellen), Personalkrediten und Hypothekarkrediten sowie von Finanzierungen und Lebens- und Unfallversicherungen, nicht aber zur Vermittlung von Finanzinstrumenten (z.B. Anleihen, Aktien, Zertifikate, Fondsbeteiligungen, Optionen, Terminkontrakte und Swaps) berechtigt.
Gewerbliche Vermögensberatungsunternehmen können daher im klassischen Kernbereich der Anlageberatung über Wertpapiere nicht im eigenen Namen tätig werden, sondern nur als vertraglich gebundene Vermittler oder Wertpapiervermittler im Namen und auf Rechnung eines Wertpapierunternehmens.
Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen
Wertpapierfirmen sind berechtigt, Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten durchzuführen. Dazu zählen die Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (siehe oben), die Portfolioverwaltung sowie die Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Wertpapiere.
Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind Unternehmen oder natürliche Personen, deren jährliche Umsatzerlöse den Betrag von € 730.000,- nicht übersteigen. Sie sind ebenfalls zur Anlageberatung berechtigt.
Beide Typen von Finanzdienstleistern benötigen eine Konzession der Finanzmarktaufsicht (FMA).
Wertpapiervermittlerinnen und - vermittler
Seit September 2012 gibt es das Gewerbe des Wertpapiervermittlers (WPV). Wertpapiervermittler arbeiten selbständig als Erfüllungsgehilfen für bis zu drei Wertpapierfirmen oder Wertpapierdienstleistungsunternehmen (siehe oben). Sie beraten Kundinnen/Kunden bei Wertpapiergeschäften und erbringen ihre Finanzdienstleistung im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Unternehmens, für das sie tätig sind.
Wenn es aufgrund einer fehlerhaften Beratung zu einem Schadensfall kommt, dann haften in der Regel nicht die Wertpapiervermittler, sondern jenes Unternehmen, in dessen Namen und auf dessen Rechnung sie die Anlageberatung durchgeführt haben.
Bevor Sie sich beraten lassen, informieren Sie sich, mit wem Sie es zu tun haben. Informationen erhalten Sie beim Versicherungsvermittlerregister des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wissenschaftstandorte, bei der Gewerbebehörde und bei der Finanzmarktaufsicht.
Material
Online-Bankenrechner zum Vergleich von Zinsen und Spesen für Sparbücher, Kredite und Girokonten.
Hrsg. Arbeiterkammer.
Girokonten im Test - Bankenrechner der Arbeiterkammern
Anlageklassiker Aktien - Typen von Aktien, Einfluss & Ertrag.
Informationen der Wiener Börse.
http://www.wienerborse.at/beginner/facts/aktie.html
Einmaleins der Börse.
Erhältlich bei der Wiener Börse.
www.wienerborse.at/wissen/broschueren-und-publikationen/
FIN-NET Leitfaden Außergerichtliche Streitbeilegung im Finanzgeschäft.
Erhältlich bei der Europäischen Kommission.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-02-1258_de.htm
Links
Informationen zur Versicherungsvermittlung des BMAW.
Versicherungsvermittlung (bmaw.gv.at)
Verzeichnis von Versicherungsvermittler:innen der GISA.
https://www.gisa.gv.at/fshost-gisa-p/user/formular.aspx?pid=3e8b81d122df415db65b1ec312d5a452&pn=Be2102a48c44b427fa29b85296c7f6b3f
Geldanlage: Vor- und Nachteile verschiedener Anlageklassen übersichtlich bewertet. Informationen des VKI.
Geldanlage - Geld und Finanzen Extra | KONSUMENT.AT
Geldanlage. Informationen der Finanzmarktaufsicht.
https://www.fma.gv.at/geldanlage/
Rund um Ihre Geldanlage. Informationen der Arbeiterkammer.
Geldanlage | Arbeiterkammer Wien
Aktien: Geldanlage in der Krise. Informationen des VKI.
Aktien - Geldanlage in der Krise | KONSUMENT.AT
Grünes Geld. Geld sparen mit gutem Gewissen. VKI Blog.
Geld sparen - mit grünem Gewissen! | VKI blog
FILM: Schattenseiten des Bitcoin-Hypes. Die Arbeiterkammer informiert worauf Sie beim Krypto-Handel achten sollten und wieso Bitcoins wahre Klimakiller sind.
Bitcoin & Co - Kryptoabzocke? | Arbeiterkammer
Der Verein für Konsumenteninformation (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) steht Verbraucher:innen für Beratung und Information zur Verfügung und bietet Produkt- und Dienstleistungstests an.
Beratung | VKI
Kostenlose Hilfestellung erhalten Verbraucher:innen bei der Arbeiterkammer.
Konsumentenschutz | Arbeiterkammer
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) informiert und unterstützt kostenlos Verbraucher:innen bei der außergerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte in Europa.
Europäisches Verbraucherzentrum Österreich | Rat und Hilfe für Verbraucher in Europa (europakonsument.at)
Informationen zum Verbraucherrecht des VKI (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) mit aktuellen Gerichtsurteilen, News und Musterbriefen.
Verbraucherrecht | VKI
Kontakt
EUROPÄISCHES VERBRAUCHERZENTRUM ÖSTERREICH
Mariahilfer Straße 81, 1060 Wien
Telefon:
+43 1 588 77 81
Hotline | Europäisches Verbraucherzentrum Österreich (europakonsument.at)
Für eine schriftliche Anfrage bitte das Kontaktformular benutzen.
FINANZMARKTAUFSICHT
Otto Wagner Platz 5, 1090 Wien
Telefon:
+43 1 249 59-0
via Kontaktformular
Kontakt | FMA Österreich
BANKENSCHLICHTUNG ÖSTERREICH - GEMEINSAME SCHLICHTUNGSSTELLE DER ÖSTERREICHISCHEN KREDITWIRTSCHAFT
Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien
Telefon:
+43 1 505 42 98
office@bankenschlichtung.at
www.bankenschlichtung.at
BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT UND WIRTSCHAFT – BÜRGERSERVICE WIRTSCHAFT
Stubenring 1, 1010 Wien
Telefon:
+43 800 240 258
service.wirtschaft@bmaw.gv.at
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (bmaw.gv.at)
BUNDESARBEITSKAMMER
Prinz Eugen-Straße 20-22, 1040 Wien
Telefon:
+43 1 50165-0
www.arbeiterkammer.at
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Mariahilfer Straße 81, 1060 Wien
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+43 (0) 1 58 877 0
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