Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge

Seit 2003 gibt es die „prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge" als besondere Form der Investmentfonds oder der Lebensversicherung. Ähnlich wie beim Bausparen werden dabei Einzahlungen für bestimmte Fonds oder Rentenversicherungen durch eine staatliche Prämie gefördert.

Staatliche Prämie

Die höchstmögliche prämienbegünstigte Einzahlung beträgt  2022 € 3.123,04 oder € 260,25 monatlich.

Die „prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge" hat zuletzt an Attraktivität verloren, da die staatliche Prämie, die für die jährliche Einzahlung gewährt wird, durch das Sparpaket 2012 halbiert wurde. Der Prämiensatz kann zwischen 4,25% und 6,75% schwanken und liegt derzeit bei 4,25%.  Die maximale Förderung beträgt daher € 132,73.

10 Jahre Mindestbindung

Voraussetzung für die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge ist, dass die Antragstellerinnen/Anleger noch keine gesetzliche Alterspension beziehen. Darüber hinaus muss das Kapital mindestens 10 Jahre lang gebunden sein und eine lebenslange monatliche Rente ausbezahlt werden.

Die einbezahlten Beiträge sind garantiert; das heißt es handelt sich hier ausnahmsweise um eine „echte Kapitalgarantie" (auf die einbezahlten Prämien, nicht nur auf den Sparanteil). Die ausbezahlten Renten sind steuerfrei. Im Fall einer Auszahlung anders als im Wege einer lebenslangen Rente müssen 50 % der Prämienbeträge zurückgezahlt werden und es kommt zu einer Nachversteuerung allfälliger Kapitalerträge mit einem Einheitssatz von 25 %.

Wird der Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer gekündigt, sind die steuerlichen Vorteile herauszugeben, wobei eine Kündigung innerhalb der ersten zehn Jahre der Laufzeit nicht möglich ist! Eine längere Mindestbindedauer als zehn Jahre ist jedoch unzulässig.

Die Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gibt es auch in Form von Lebensversicherungen.

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