Ob Bücher, Reisen, Konzerttickets oder Versicherungen - fast alles kann man im Internet kaufen. Viele Verträge...
Geschäfte im Internet
Werden Waren oder Dienstleistungen im Internet bestellt, dann liegt rechtlich gesehen ein Fernabsatzgeschäft vor. Die Onlinehändler treffen damit die besonderen Informationspflichten des FAGG. Verbraucher:innen stehen das 14-tägige Rücktrittsrecht zu.
Wenn Verbraucher:innen einen Vertrag über das Internet, Teleshopping, den Versandhandel oder per Telefon abschließen, spricht man von einem "Fernabsatzgeschäft". Dafür gelten eigene gesetzliche Regelungen.
Die Zustellung von Briefen, Paketen, Eilzustellungen oder von Werbung ist seit 1. Jänner 2011 nicht mehr allei...
Vor allem bei Jugendlichen sind sogenannte „Tauschbörsen" im Internet zum Herunterladen von Musik, Spielen und Filmen beliebt. Technisch handelt es sich um Software zum einfachen Austausch von Dateien zwischen verschiedenen Computern, die mit dem Internet verbunden sind.
Im Internet kann man nicht nur einkaufen, sondern auch bei Versteigerungen mitbieten. Auf den Versteigerungspl...
Bei der Frage der Sicherheit im Internet geht es auch um die im Netz angebotenen verbotenen Inhalte. Vor allem...
Im Internet gibt es nicht zu unterschätzende Gefahrenquellen. Die wahrscheinlich bekannteste Bedrohung sind Computerviren. Das sind kleine Programme, die zum Beispiel mit Dateianhängen von E-Mails in Computer oder in Smartphones geschleust werden, dort bestehende Programme „infizieren" und zu Schäden führen können.
Da in Österreich für die meisten Verträge keine besonderen Formvorschriften gelten, kann man per E-Mail, durch Online-Bestellungen oder auch per Telefon Verträge rechtsgültig abschließen.
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