Internetshoppen und -surfen
Ob Bücher, Reisen, Konzerttickets oder Versicherungen - fast alles kann man im Internet kaufen. Viele Verträge werden auch gleich über das Internet erfüllt, z.B. beim Kauf von Musik oder Filmen, die direkt auf den eigenen Computer heruntergeladen werden können.
Besondere Regeln beim Onlineshopping
Online-Verträge sind sogenannte „Fernabsatz“-Verträge, da sich Unternehmen und Konsument:innen nicht persönlich gegenüberstehen. Für solche Verträge gibt es besondere gesetzliche Regeln. Nähere Informationen zum Fernabsatzgeschäft finden sie im Kapitel Fernabsatzgeschäft (Versandhandel & Co).
Informationspflichten und Button-Regelung
Das Unternehmen muss bereits vor der Bestellung umfassende Informationen auf der Website bereitstellen. Dies betrifft Informationen sowohl über das Unternehmen (z.B. genaue Firmenbezeichnung, Kontaktdaten) als auch über die angebotenen Produkte und die Bedingungen des abzuschließenden Vertrags (z.B. wesentliche Eigenschaften der Produkte, Zahlungs- und Lieferbedingungen, Rücktrittsrecht –dazu gleich unten).
Anbieter von Online-Marktplätzen (z.B. Amazon, Willhaben Temu) treffen besondere Informationspflichten (z.B. Hauptparameter für Reihung der Angebote, Unternehmereigenschaft des Vertragspartners)
Unmittelbar vor der endgültigen Bestellung (der Betätigung des „Bestell-Buttons“) muss das Unternehmen die Konsument:innen (nochmals) auf folgende Informationen klar und verständlich hinweisen:
- wesentliche Merkmale der Waren oder Dienstleistungen
- Gesamtpreis (inkl. Steuern und Abgaben), gegebenenfalls Fracht-, Liefer- und Versandkosten bzw. Art der Preisberechnung
- bei einem unbefristeten oder einem Abonnementvertrag die für jeden Abrechnungszeitraum anfallenden Gesamtkosten bzw. die Art der Preisberechnung
- gegebenenfalls Laufzeit des Vertrages oder die Kündigungsbedingungen oder automatische Verlängerungen des Vertrages
- gegebenenfalls die Mindestdauer der Verpflichtungen, die Konsument:innen eingehen
- auf einem Online-Marktplatz: wer Vertragspartner wird (Anbieter des Online-Marktplatzes oder Anbieter der Produkte)
Konsument:innen müssen ausdrücklich bestätigen, dass sie davon Kenntnis haben, dass mit der Bestellung eine Zahlungspflicht verbunden ist. Ist im Zuge des Bestellvorgangs eine Schalfläche zu aktivieren („Button"), so muss auf dieser eine gut lesbare Aufschrift „zahlungspflichtig bestellen" oder eine vergleichbare eindeutige Formulierung angebracht werden (z.B. „kaufen", „zahlungspflichtigen Vertrag abschließen"). Ist dies nicht der Fall, ist die Bestellung unwirksam. Konsument:innen sind dann nicht zur Zahlung verpflichtet bzw. können eine bereits geleistete Zahlung zurückverlangen.
Rücktritt von Online-Verträgen
Wird ein Online-Vertrag mit einem Unternehmen abgeschlossen, können Konsument:innen innerhalb von 14 Tagen von diesem Vertrag zurücktreten. Die Frist beginnt grundsätzlich ab tatsächlichem Erhalt der Ware. Bei Verträgen über Dienstleistungen, digitale Inhalte (z.B. Apps, Software-Downloads) oder Bezugsverträgen (Gas, Wasser, Strom, Fernwärme) beginnt die Rücktrittsfrist schon ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Der Rücktritt kann in jeglicher Form erklärt werden (z.B. per Brief, SMS, E-Mail, telefonisch, über das Musterwiderrufsformular).
Die Unternehmen sind verpflichtet, schon vor Vertragsabschluss darüber zu informieren, ob man von einem Online-Vertrag wieder zurücktreten kann. Spätestens bei Lieferung der bestellten Waren muss diese Information wiederholt werden. Hat das Unternehmen nicht über das Rücktrittsrecht und die Bedingungen für dessen Ausübung informiert bzw. kein Musterwiderrufsformular zur Verfügung gestellt, verlängert sich die Rücktrittsfrist um zwölf Monate.
Die wesentlichsten Ausnahmen vom Rücktrittsrecht bestehen bei sogenannten „Freizeit-Dienstleistungen". Dazu gehören etwa Reisebuchungen oder Bestellungen von Konzerttickets.Eine Ausnahme besteht auch allgemein bei Dienstleistungen, die auf Verlangen der Konsument:innen bereits innerhalb der Rücktrittsfrist vollständig erbracht werden. Weitere Ausnahmen finden Sie im Kapitel Fernabsatzgeschäft (Versandhandel & Co).
Die Regeln über die Informationspflichten und das Rücktrittsrecht bei Fernabsatzgeschäften gelten nicht nur für Internet-Bestellungen, sondern auch bei telefonischen Bestellungen bei Teleshopping-Sendungen.
Geschäfte mit Unternehmen im EU-Ausland
Mit dem zunehmenden Abschluss von Geschäften über das Internet ist auch verbunden, dass Österreicher:innen vermehrt mit Unternehmen im EU-Ausland Verträge abschließen. Sollten danach Probleme auftauchen, können Sie sich an das Netz der Europäischen Verbraucherzentralen wenden. In Österreich ist das Europäische Verbraucherzentrum Österreich zuständig, welches innerhalb des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) organisiert ist. Erreichen können Sie das Europäische Verbraucherzentrum online. Sie finden dort ebenfalls nützliche Tipps, was beim Onlineshopping mit dem Ausland zu beachten ist.
Fernabsatz bei Finanzdienstleistungen
Noch komplizierter sind die Regeln für Fernabsatzgeschäfte mit Versicherungen und Banken. Dafür gelten
- umfassende Informationspflichten vor Vertragsabschluss und
- ein allgemeines Rücktrittsrecht, mit einer Frist von 14 Tagen (bei Lebensversicherungen von 30 Tagen) und
- weitgehende Ausnahmen bei Verträgen, deren Preis von den Schwankungen am Finanzmarkt abhängt.
Das Unternehmen, mit dem man über Internet einen Vertrag schließen möchte, sollte man zumindest ebenso genau prüfen wie die Waren oder Dienstleistungen, die man kaufen will. Zu empfehlen ist, nur bei solchen Unternehmen einzukaufen, die sich einem verständlichen und glaubwürdigen Verhaltenskodex und möglichst auch einem freiwilligenStreitbeilegungssystem angeschlossen haben.
Gütesiegel
In Österreich gibt es das österreichische E-Commerce-Gütezeichen (European Trust Mark). Es wird von Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer und dem Österreichischen Institut für angewandte Telekommunikation (ÖIAT) getragen. Unternehmen mit diesem Gütezeichen garantieren seriöses und sicheres Online-Shopping und anerkennen im Fall dennoch auftretender Probleme die Internet-Ombudsstelle als Streitschlichtungsstelle.
Material
Der Kauf von Waren im Internet.
Hrsg. Sozialministerium
Download
Betrug im Internet - So schützen Sie sich
Hrsg. Watchlist Internet (ÖIAT)
Download
Sicher zahlen im Web.
Erhältlich beim Europäischen Verbraucherzentrum Österreich.
Publikationen | Europäisches Verbraucherzentrum Österreich (europakonsument.at)
Fake-Profile & Bestellbetrug. Hilfe Kriminelle verwenden meinen Namen.
Erhältlich bei der Arbeiterkammer.
Konsument | Arbeiterkammer
Safer Streaming.
Erhältlich beim Europäischen Verbraucherzentrum.
Publikationen | Europäisches Verbraucherzentrum Österreich (europakonsument.at)
Urheberrecht.
Erhältlich beim Europäischen Verbraucherzentrum Österreich.
Publikationen | Europäisches Verbraucherzentrum Österreich (europakonsument.at)
MUSTERBRIEF: Internetabzocke.
Erhältlich beim Europäischen Verbraucherzentrum Österreich.
Musterbriefe | Europäisches Verbraucherzentrum Österreich (europakonsument.at)
VKI Ratgeber: Android für Einsteiger.
Erhältlich beim VKI oder im Buchhandel. Kosten € 19,90.
Buch: Android für Einsteiger | KONSUMENT.AT
Links
Informationsplattform der Internet Ombudsstelle (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) zu Internet-Betrug und betrugsähnlichen Online-Fallen.
https://www.watchlist-internet.at/
Formular der Watchlist der Internet Ombudsstelle (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) zur Meldung von Internet-Fallen.
https://www.watchlist-internet.at/melde-formular/
Wichtige Fakten & Tipps zum Internet von Saferinternet.
www.saferinternet.at
Informationen zum österr. E-Commerce-Gütezeichen, Teil des europaweiten EURO-LABEL Systems für sicheres Einkaufen im Internet.
www.guetezeichen.at
Informationen zum europäischen Gütesiegel der EK.
https://ec.europa.eu/info/business-economy-euro/product-safety-and-requirements/eu-labels_de
Informationen zum Verbraucherrecht des VKI (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) mit aktuellen Gerichtsurteilen, News und Musterbriefen.
Verbraucherrecht | VKI
Informationen zu Verbraucherschutz, Gewährleistung, Garantie und grenzüberschreitenden Verbraucherverträgen in der EU.
Verbraucherschutz (oesterreich.gv.at)
FILM: Abzocke: Fake-Shops auf Instagram und TikTok. Die Arbeiterkammer informiert.
Abzocke: Fake-Shops auf Instagram und TikTok | Arbeiterkammer
Der Verein für Konsumenteninformation (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) steht Verbraucher:innen für Beratung und Information zur Verfügung und bietet Produkt- und Dienstleistungstests an.
Beratung | VKI
Kostenlose Hilfestellung erhalten Verbraucher:innen bei der Arbeiterkammer.
Konsumentenschutz | Arbeiterkammer
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) informiert und unterstützt kostenlos Verbraucher:innen bei der außergerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte in Europa.
Europäisches Verbraucherzentrum Österreich | Rat und Hilfe für Verbraucher in Europa (europakonsument.at)
Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS): Kostenloser Zugang zum österr. Bundes- und Landesrecht und zur Rechtsprechung der Gerichte.
www.ris.bka.gv.at
Kontakt
INTERNET OMBUDSSTELLE - SCHLICHTUNGSSTELLE
Ungargasse 64-66/3/404 , 1030 Wien
Telefon:
+43 1 595 211 275
https://www.ombudsstelle.at/
Für eine schriftliche Anfrage bitte das Kontaktformular benutzen.
INITIATIVE SAFERINTERNET C/O ÖSTERREICHISCHES INSTITUT FÜR ANGEWANDTE TELEKOMMUNIKATION
Ungargasse 64-66/3/404, 1030 Wien
Telefon:
+43 1 595 21 12-51
office@saferinternet.at
www.saferinternet.at
VEREIN FÜR KONSUMENTENINFORMATION
Mariahilfer Straße 81, 1060 Wien
Telefon:
+43 (0) 1 58 877 0
infoservice@vki.at
www.vki.at
BUNDESARBEITSKAMMER
Prinz Eugen-Straße 20-22, 1040 Wien
Telefon:
+43 1 50165-0
www.arbeiterkammer.at
Für eine schriftliche Anfrage bitte das Kontaktformular benutzen.
EUROPÄISCHES VERBRAUCHERZENTRUM ÖSTERREICH
Mariahilfer Straße 81, 1060 Wien
Telefon:
+43 1 588 77 81
Hotline | Europäisches Verbraucherzentrum Österreich (europakonsument.at)
Für eine schriftliche Anfrage bitte das Kontaktformular benutzen.