Internetshoppen und -surfen

Ob Bücher, Reisen, Konzerttickets oder Versicherungen - fast alles kann man im Internet kaufen. Viele Verträge werden auch gleich über das Internet erfüllt, z.B. beim Kauf von Musik oder Filmen, die direkt auf den eigenen Computer heruntergeladen werden können.

Online- und Teleshopping, E-Commerce

Für Verträge, bei denen sich Unternehmen und Konsument:innen nicht persönlich gegenüberstehen, gibt es besondere gesetzliche Regeln. Sie werden als „Fernabsatz"-Verträge bezeichnet.

Wichtigster Grundsatz ist eine umfassende Informationspflicht. Kund:innen sollten Informationen sowohl über das Unternehmen wie die genaue Firmenbezeichnung und eine Postanschrift als auch über die angebotenen Produkte und die Bedingungen des abzuschließenden Vertrags (z.B. Zahlungs- und Lieferbedingungen) haben.

Darüber hinaus besteht für Verträge, die im Fernabsatz geschlossen werden, ein allgemeines Rücktrittsrecht, von dem aber zahlreiche Ausnahmen gelten.

Rücktritt und Geschäfte mit Unternehmen im EU-Ausland

Die Unternehmen sind verpflichtet, schon vor Vertragsabschluss darüber zu informieren, ob man von einem allfälligen Vertrag wieder zurücktreten kann. Spätestens bei Lieferung der bestellten Waren muss diese Information wiederholt werden. Die wesentlichsten Ausnahmen vom Rücktrittsrecht bestehen bei sogenannten „Freizeit-Dienstleistungen". Dazu gehören etwa Reisebuchungen oder Bestellungen von Konzerttickets.

Eine Ausnahme besteht auch allgemein bei Dienstleistungen, die auf Verlangen der Konsument:innen bereits innerhalb der Rücktrittsfrist vollständig erbracht werden. Die Frist für den Rücktritt beträgt 14 Tage. Hat das Unternehmen jedoch nicht über das Rücktrittsrecht und die Bedingungen für dessen Ausübung informiert sowie kein Musterwiderrufsformular zur Verfügung gestellt, verlängert sich diese Frist um zwölf Monate.

Mit dem zunehmenden Abschluss von Geschäften über das Internet ist auch verbunden, dass Österreicher:innen vermehrt mit Unternehmen im EU-Ausland Verträge abschließen. Sollten danach Probleme auftauchen, können Sie sich an das Netz der Europäischen Verbraucherzentralen wenden. In Österreich ist das Europäische Verbraucherzentrum Österreich zuständig, welches innerhalb des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) organisiert ist. Erreichen können Sie das Europäische Verbraucherzentrum online. Sie finden dort ebenfalls nützliche Tipps, was beim Onlineshopping mit dem Ausland zu beachten ist.

Fernabsatz bei Finanzdienstleistungen

Noch komplizierter sind die Regeln für Fernabsatzgeschäfte mit Versicherungen und Banken. Dafür gelten

1.) umfassende Informationspflichten vor Vertragsabschluss und
2.) ein allgemeines Rücktrittsrecht, mit einer Frist von 14 Tagen (bei Lebensversicherungen von 30 Tagen) und
3.) weitgehende Ausnahmen bei Verträgen, deren Preis von den Schwankungen am Finanzmarkt abhängt.

Das Unternehmen, mit dem man über Internet einen Vertrag schließen möchte, sollte man zumindest ebenso genau prüfen wie die Waren oder Dienstleistungen, die man kaufen will. Zu empfehlen ist, nur bei solchen Unternehmen einzukaufen, die sich einem verständlichen und glaubwürdigen Verhaltenskodex und möglichst auch einem freiwilligenStreitbeilegungssystem angeschlossen haben. 

Gütesiegel

In Österreich gibt es das österreichische E-Commerce-Gütezeichen (European Trust Mark). Es wird von Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer und dem Österreichischen Institut für angewandte Telekommunikation (ÖIAT) getragen.  Unternehmen mit diesem Gütezeichen garantieren seriöses und sicheres Online-Shopping und anerkennen im Fall dennoch auftretender Probleme die Internet-Ombudsstelle als Streitschlichtungsstelle.

Die Regeln über die Informationspflichten und das Rücktrittsrecht bei Fernabsatzgeschäften gelten nicht nur für Internet-Bestellungen, sondern auch bei telefonischen Bestellungen bei Teleshopping-Sendungen.

Konsumentenfragen Newsletter

Aktuelle Neuigkeiten aus allen Bereichen der Konsumentenfragen