Schuldenregulierung ohne Gericht

Eine Schuldenregulierung ohne Einschaltung des Gerichts hat sowohl für Schuldner:innen als auch für Gläubiger viele Vorteile. So fallen z.B. keine Verfahrenskosten an. Ein gerichtliches Verfahren kann viel Geld kosten: Gerichtsgebühren, Anwaltskosten etc. sind letztlich wieder von den Schuldneri:nnen zu bezahlen.

Außergerichtlicher Ausgleich

Ein Verfahren vor Gericht kann außerdem für alle Beteiligten zeitintensiv und nervenraubend sein. Es ist daher jedenfalls empfehlenswert, außerhalb des Gerichts eine Lösung mit den Gläubiger zu suchen.

In manchen Fällen kommt es im Rahmen eines außergerichtlichen Ausgleichs zu einer Einigung mit den Gläubigern. Dabei verzichten alle Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderungen, wenn sich Schuldner:innen verpflichten, einen vereinbarten Teil (= Quote) ihrer Schuld innerhalb einer festgelegten Zeitspanne zu bezahlen.

Ein erfolgreicher außergerichtlicher Ausgleich setzt voraus, dass alle betroffenen Gläubiger dem Zahlungsangebot der verschuldeten Person zustimmen. Eine Einigung scheitert also bereits dann, wenn nur ein Gläubiger die Zustimmung verweigert. Bezahlen Schuldner:innen die vereinbarten Quoten, erlischt ihre Schuld in voller Höhe. 

Verhandeln mit Gläubiger

Um einen außergerichtlichen Ausgleich zu ermöglichen, sollte man bereits beim Auftreten der ersten Zahlungsprobleme aktiv werden. Es ist unbedingt notwendig Gläubiger ehrlich über die eigene finanzielle Notlage aufzuklären. Lässt man sie im Unklaren, vertröstet man sie oder wartet man einfach ab, reagieren sie hingegen häufig verärgert. Verhandelt man aber geschickt und glaubwürdig, kann gegenseitiges Vertrauen entstehen. Dieses ist die Basis dafür, dass neue und günstigere Vereinbarungen über die Rückzahlung der offenen Schulden getroffen werden können. 

Ziel der Verhandlungen könnte eine Ratenvereinbarung oder eine Änderung der monatlichen Ratenhöhe sein. Auch eine Stundung der Forderung, eine Zinsfreistellung oder Zinssenkung für einen gewissen Zeitraum kann Schuldner:innen bereits sehr entlasten. Am vorteilhaftesten für sie ist ein Teilverzicht der Gläubiger.

Das Ziel der Verhandlungen sollte jedenfalls realistisch und glaubwürdig sein. Es empfiehlt sich, alle Verhandlungsergebnisse schriftlich festzuhalten. Auch eine Umschuldung kann in manchen Fällen sinnvoll sein. Dabei ist allerdings besondere Vorsicht geboten, da nicht alle Anbieter von Umschuldungen seriös sind.

Kann ein außergerichtlicher Ausgleich nicht erzielt werden, bleibt zur Schuldenregulierung nur mehr der Privatkonkurs vor Gericht. Im Gegensatz zur alten Rechtslage ist ein solcher außergerichtliche Ausgleichsversuch nicht mehr verpflichtend.

WICHTIG

Unabhängig davon, ob Sie schriftlich oder mündlich mit Gläubiger verhandeln, gilt: Formulieren Sie Ihr Anliegen klar und deutlich! Nur wenn Sie einen klaren Lösungsvorschlag vor Augen haben und anbieten können, werden Sie auch ernst genommen.

Bereiten Sie das Gespräch bzw. den Brief sorgfältig vor und kommen Sie immer pünktlich zu persönlichen Gesprächen mit Gläubigern. Versprechen Sie nur, was Sie auch halten können! Halten Sie getroffene Vereinbarungen unbedingt ein, wenn man Ihnen im Hinblick auf Ihre Schulden schon entgegenkommt!

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