Außergerichtliche Streitbeilegung
Gerichtsverfahren sind für alle Beteiligten mit einem Aufwand verbunden. Außerdem besteht ein Kostenrisiko, das sich am Verfahrensausgang - der nicht vorhersehbar ist - orientiert. Daher ist es empfehlenswert, eine außergerichtliche Streitbeilegungsstelle - so eine solche für den konkreten Streitfall existiert - anzurufen.
Alternativen zu Gerichtsverfahren
Wichtigste Formen außergerichtlicher Streitbeilegung sind
- Vermittlung,
- Mediation,
- Schlichtung und
- Entscheidungen durch Schiedsgerichte.
Nicht alle diese Formen sind aber für alle Anliegen von Konsumentinnen/Konsumenten gleich gut geeignet.
Viele Streitfälle werden durch Vermittlung von Konsumentenschutzeinrichtungen gelöst, die sich mit dem Unternehmen in Verbindung setzen, um eine annehmbare Regelung zu finden. Dann sind Unternehmen oft bereit, Lösungen vorzuschlagen, um die Angelegenheit abzuschließen.
Manche Unternehmensverbände oder Wirtschaftsorganisationen treten bei Streitigkeiten mit ihren Mitgliedern auch vermittelnd auf. Diese Einrichtungen haben ein Interesse daran, dass der gute Ruf der Branche oder des Verbandes nicht beeinträchtigt wird. Sie können vor allem mit ihrer Branchenkenntnis hilfreich sein.
Außergerichtliche Streitbeilegungsstellen (AS-Stellen) für nahezu jede Verbraucherstreitigkeit seit Jänner 2016
Auf Grund des neuen Gesetzes (AStG – Alternative-Streitbeilegung-Gesetz), das in Umsetzung einer EU-Richtlinie geschaffen wurde, gibt es in Österreich seit 9. Jänner 2016 für fast alle Streitigkeiten, die aus dem Vertrag mit einem Unternehmen resultieren, eine zuständige Stelle zur alternativen Streitbeilegung (im Folgenden: AS-Stelle).
Insgesamt handelt es sich um 8 verschiedene Stellen, die unterschiedliche Aufgabenbereiche haben
(eine Liste der Stellen und deren Kontaktmöglichkeiten finden Sie am Ende des Beitrages). Konsumentinnen/Konsumenten können sich im Streitfall – idR ohne dass hierfür Kosten anfallen – an diese Stellen wenden.Vorteile des Verfahrens vor einer AS-Stelle - kurz zusammengefasst
Diese acht Stellen bieten außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren nach dem Alternative-Streitbeilegung-Gesetz an. Damit ist sichergestellt, dass diese Verfahren hohen gesetzlichen Qualitätskriterien unterliegen.
Insbesondere ist garantiert, dass die außergerichtlichen Verfahren einer AS-Stelle
- vor einer/m unparteiischen und unabhängigen SchlichterIn,
- in der Regel kostenfrei,
- rasch (innerhalb von 90 Tagen) sowie
- vertraulich
abgewickelt werden. Die Teilnahme am Verfahren ist für VerbraucherInnen immer und für Unternehmen in der Regel freiwillig.
Ziel eines Verfahrens vor einer AS-Stelle ist eine einvernehmliche Streitbeilegung. Die Schlichtungsstelle trifft selbst keine verpflichtende Entscheidung.
AS-Zeichen
AS-Stellen müssen nachstehendes Zeichen führen. Dadurch sind sie für Konsument/innen als solche Stellen erkennbar, deren Verfahren nach den Grundsätzen eines fairen, raschen, effizienten und transparenten Verfahrens im Sinne des Gesetzes (AStG) erfolgt. Nur die 8 staatlich anerkannten AS-Stellen dürfen dieses Zeichen führen!
Wie läuft das Verfahren vor einer AS-Stelle ab
Die AS-Stelle lädt das betroffene Unternehmen ein, ebenfalls an dem Verfahren teilzunehmen. In manchen Bereichen besteht sogar eine Mitwirkungsverpflichtung von Unternehmen. Einige Unternehmen erklären sich auch vorab schon dazu bereit, an einem alternativen Streitbeilegungsverfahren mitzuwirken.
Durch die Einbringung einer Beschwerde vor der zuständigen aus der Liste der acht gesetzlich genannten AS-Stellen wird die Verjährung Ihrer Ansprüche gehemmt. Das bedeutet, dass Sie durch die Anrufung einer AS-Stelle keine Nachteile haben: Sie können Ihre Ansprüche, wenn der Konflikt nicht gütlich beigelegt werden kann, im Anschluss in einem ordentlichen Gerichtsverfahren weiterhin durchsetzen.
Die meisten AS-Stelle setzen voraus einen vorherigen Einigungsversuch mit dem betroffenen Unternehmen. Wenn Sie Ihre Wünsche bei dem Unternehmen deponieren, sollten Sie jedenfalls sachlich bleiben.
Alternative Streitbeilegung ist sowohl für Konsumentinnen/Konsumenten als auch Unternehmen eine gute Gelegenheit unter Zuhilfenahme Dritter einen bestehenden Konflikt gütlich, rasch effizient und ohne (große) Kosten beizulegen.
Nähere Informationen über die 8 staatlich anerkannten Schlichtungsstellen finden Sie in der Broschüre "Miteinander statt Gegeneinander - der Weg zur Schlichtung". Sie steht Ihnen am Ende des Beitrages als Download zur Verfügung.
Andere Formen der Alternativen Streitbeilegung
Im Individualfall kann auch eine Lösung im Rahmen eines Mediationsverfahrens bzw. eines schiedsgerichtlichen Verfahrens angestrebt werden. Diese Formen der außergerichtlichen Streitbeilegung erfordern jedoch eine konkrete Vereinbarung zwischen den Streitteilen, nachdem ein Streit entstanden ist. Diese Verfahren sind idR für beide Teile kostenpflichtig und kommen in Verbraucherstreitigkeiten selten zum Einsatz.Material
Fragen und Antworten der Bankenschlichtung Österreich.
Erhältlich bei der Bankenschlichtungsstelle.
www.bankenschlichtung.at/downloads.html
Mein Recht ist kostbar – Was Sie über das Honorar des Rechtsanwalts wissen sollten.
Erhältlich beim Österreichischen Rechtsanwaltskammertag.
Broschüre Rechtsanwaltshonorar - rechtsanwaelte.at
Miteinander statt Gegeneinander - Der Weg zur Schlichtung.
Informationen über die 8 staatlich anerkannten Schlichtungsstellen und deren Verfahren.
Hrsg. Sozialministerium.
Download
Schulden-Wörter-Buch.
Ein Nachschlagewerk mit 70 Fachbegriffen zu Überschuldung und Privatkonkurs sowie mit den wichtigsten Verfahrensabläufen in Leichter Sprache und barrierefrei. Hrsg. ASB Schuldnerberatungen GmbH.
Download
Verbraucherschlichtung - Die Schlichtungsstelle auf einem Blick.
Hrsg. Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte.
Download
Links
Informationen zu Mediation und Downloads zu gesetzlichen Bestimmungen, Richtlinien, Formular des Ö. Netzwerk Mediation (Dachverband für außergerichtliche Konfliktregelung).
www.netzwerk-mediation.at
Datenbank aller Mediatorinnen/Mediatoren. Informationen des Justizministeriums.
Mediator*innen (justiz.gv.at)
Informations- und Beschwerdeservice der Justizombudsstellen in Österreich.
https://www.justiz.gv.at/web2013/home/buergerservice/rechtsauskuenfte~8ab4a8a422985de30122a90a83b561c5.de.html
Gerichtsdatenbank des Justizministeriums, in der die für bestimmte Orte zuständigen Gerichte abgefragt werden können.
https://www.justiz.gv.at/home/gerichte/gerichtssuche~781.de.html
Umschuldung: So schulden Sie am besten um. Informationen der Arbeiterkammer.
Umschuldung | Arbeiterkammer
Budgetrechner: Durch Eingabe von Einnahmen/Ausgaben, können Sie berechnen wie ausgeglichen Ihr Budget ist. Hrsg. Schuldnerberatung.
www.budgetberatung.at/budgetberatung/rechner/index.php
Schuldenberatung: Hier finden Sie alle Standorte österreichweit von staatlich anerkannten Beratungsstellen.
Schuldenberatung - Schuldenberatung
Informationen zum Verbraucherrecht des VKI (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) mit aktuellen Gerichtsurteilen, News und Musterbriefen.
Verbraucherrecht | VKI
Kontakt
VERBRAUCHERSCHLICHTUNG
Mariahilfer Straße 103/1/18, 1060 Wien
Telefon:
+43 1 890 63 11
office@verbraucherschlichtung.at
http://www.verbraucherschlichtung.at
INTERNET OMBUDSSTELLE - SCHLICHTUNGSSTELLE
Ungargasse 64-66/3/404 , 1030 Wien
Telefon:
+43 1 595 211 275
https://www.ombudsstelle.at/
Für eine schriftliche Anfrage bitte das Kontaktformular benutzen.
RUNDFUNK UND TELEKOM REGULIERUNGS-GMBH (RTR-GMBH) – SCHLICHTUNGSSTELLE
Mariahilfer Straße 77-79 1060 Wien
Telefon:
+43 1 58058 888
https://www.rtr.at/de/tk/TKKS_Schlichtung01
Das Online-Verfahrensformular finden Sie direkt auf der Webseite der RTR GmbH.
POST - SCHLICHTUNGSSTELLE DER RUNDFUNK UND TELEKOM REGULIERUNGS-GMBH
Mariahilfer Straße 77-79; 1060 Wien
Telefon:
+43 1 58058 888
https://www.rtr.at/de/post/PKS_Schlichtung
Das Online-Verfahrensformular finden Sie direkt auf der Webseite der RTR GmbH.
ENERGIE-CONTROL AUSTRIA (E-CONTROL) SCHLICHTUNGSSTELLE
Rudolfsplatz 13a, 1010 Wien
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+43 1 24724-444
schlichtungsstelle@e-control.at
www.e-control.at
Die notifizierte Schlichtungsstelle unterstützt bei Problemen im Zusammenhang mit Strom- und Gasanbieter/innen
BANKENSCHLICHTUNG ÖSTERREICH - GEMEINSAME SCHLICHTUNGSSTELLE DER ÖSTERREICHISCHEN KREDITWIRTSCHAFT
Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien
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www.bankenschlichtung.at
AGENTUR FÜR PASSAGIER- UND FAHRGASTRECHTE - SCHLICHTUNGSSTELLE
Linke Wienzeile 4/1/6, 1060 Wien
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+43 1 890 22 99
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BEHINDERTENANWALTSCHAFT
Babenbergerstraße 5/4, 1010 Wien
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Der Behindertenanwalt berät und unterstützt Menschen in Österreich, die sich im Sinne des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes oder des Diskriminierungsverbots des Behinderteneinstellungsgesetzes diskriminiert fühlen. Das Servicetelefon ist gebührenfrei in ganz Österreich.
SOZIALMINISTERIUMSERVICE - ZENTRALE
Babenbergerstraße 5, 1010 Wien
Telefon:
+43 1 588 31
post@sozialministeriumservice.at
https://www.sozialministeriumservice.at/
Das Sozialministeriumservice ist für die Anliegen behinderter Menschen zuständig, soweit eine Bundeskompetenz gegeben ist.
Die Landesstellen führen auch Schlichtungsverfahren im Fall der Diskriminierung behinderter Menschen durch.