Bundeswettbewerbs­behörde/­Bundes­kartellanwalt

Die Aufgaben der Bundeswettbewerbsbehörde und des Bundeskartellanwalts betreffen die Vollziehung des Wettbewerbs- und Kartellrechts in Österreich. Die Bundeswettbewerbsbehörde untersucht und bekämpft Wettbewerbsverzerrungen oder -beschränkungen, wie zum Beispiel verbotene Preisabsprachen oder Missbräuche einer marktbeherrschenden Stellung. 

In Kartellsachen werden die Entscheidungen vom Kartellgericht, das beim Oberlandesgericht Wien eingerichtet ist, getroffen. Im Verfahren vor dem Kartellgericht hat auch der Bundeskartellanwalt, der in Wettbewerbsangelegenheiten die öffentlichen Interessen zu vertreten hat, Parteistellung.

Wettbewerbsrechtliche Probleme aus Konsumentensicht, welche aus Verstößen gegen das Kartellrecht resultieren, werden schwerpunktmäßig von den Arbeiterkammern, aber auch von anderen Konsumentenschutzeinrichtungen wahrgenommen und an die Bundeswett­bewerbsbehörde herangetragen. Grundsätzlich können sich aber auch einzelne Konsumen­tinnen/Konsumenten direkt mit einer Beschwerde an die Bundeswettbewerbsbehörde wenden, etwa wenn sie den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung oder verbotene Absprachen zwischen Unternehmen vermuten und ausreichende nähere Informationen dazu angeben können. Die Bundeswettbewerbsbehörde hat für Beschwerden auch ein Formular auf ihrer Website bereitgestellt.


WICHTIG
In wettbewerbsrechtlichen Verfahren geht es primär nicht um den Einzelfall, sondern um das Abstellen eines generellen Missbrauchs oder gesetzwidriger Kartellabsprachen. In der Regel ist es daher aus Sicht der betroffenen Konsumentinnen/Konsumenten zweckmäßiger, sich mit einer Beschwerde an eine Konsumentenschutzorganisation zu wenden. Diese kann - schon anhand der Zahl der ihr vorliegenden Beschwerden - besser einschätzen, ob der Verdacht eines Wettbewerbsverstoßes begründet sein könnte.

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