Personenbetreuung/24-Stunden-Betreuung

Die Betreuung von hilfebedürftigen Personen im privaten Haushalt erfolgt in Österreich fast ausschließlich durch selbstständig tätige Personen.  Rechtliche Vorgaben für die Personenbetreuung auf selbstständiger Basis finden sich im Hausbetreuungsgesetz, in der Gewerbeordnung und den gewerblichen Standes-und Ausübungsregeln. 

Können sich nahe Angehörige nicht mehr selbst versorgen und benötigen permanent Hilfe und Unterstützung im Alltag bzw. soll diesen zudem ermöglicht werden, weiterhin im vertrautem Umfeld zu leben, bietet sich die 24-Stunden-Betreuung an.

Es gibt unterschiedliche rechtliche Möglichkeiten, um eine 24-Stunden-Betreuungskraft für einen Privathaushalt zu engagieren. Nur selten werden Betreuungspersonen über ein Dienstverhältnis angestellt. In fast allen Fällen wird das Selbstständigen-Modell gewählt. Familien entscheiden sich aus Kostengründen für eine Personenbetreuung durch selbstständig tätige Personen.

Vermittelt werden diese Betreuungskräfte derzeit hauptsächlich durch Vermittlungsagenturen. Selbstständige Betreuungskräfte, die an keine Agentur gebunden sind, gibt es nur wenige. 

ACHTUNG: Die Informationen, die Sie zum Thema 24-Stunden-Betreuung auf unserer Homepage finden, beziehen sich ausschließlich auf die die Betreuung auf selbstständiger Basis.

Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie hier.

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