Verwaltung
Alle Wohnungseigentümerinnen/Wohnungseigentümer bilden gemeinsam die Eigentümergemeinschaft. Diese kann in Angelegenheiten der Verwaltung (zB als Vertragspartner/Vertragspartnerin von Versicherungen) klagen oder geklagt werden.
Grundsätzlich steht der Mehrheit der Wohnungseigentümerinnen/Wohnungseigentümer die Verwaltung der Liegenschaft zu. Diese vertritt die Eigentümergemeinschaft nach außen. Wurde eine Verwalterin oder ein Verwalter bestellt, erfolgt die Vertretung nach außen , z.B. gegenüber Behörden nur durch sie oder ihn.
Maßnahmen der ordentlichen Verwaltung
Zu den Aufgaben der ordentlichen Verwaltung zählen insbesondere:
- die ordnungsgemäße Erhaltung der allgemeinen Teile und Anlagen der Liegenschaft und die Behebung ernster Schäden des Hauses in einer Eigentumswohnung
- die Bildung einer angemessenen Rücklage und Aufnahme von Darlehen für größere Instandhaltungsarbeiten
- die Einhebung der laufenden Vorauszahlungen
- angemessene Versicherung der Liegenschaft
- Bestellung und Abberufung der Hausverwaltung
- Bestellung und Abberufung einer Eigentümervertreterin/eines Eigentümervertreters
- Erlassung und Änderung der Hausordnung
- Die Vermietung der verfügbaren gemeinsamen Teile der Liegenschaft an Personen, die nicht Wohnungseigentümerinnen/ Wohnungseigentümer sind und die Aufkündigung dieser Verträge
- Erstellung und Vorrätighaltung eines Energieausweises für das gesamte Gebäude.
Maßnahmen der außerordentlichen Verwaltung dürfen nur nach vorheriger Beschlussfassung durch die Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer getroffen werden. Das betrifft z.B. nützliche Verbesserungen (zB Einbau eines Aufzuges) oder bauliche Veränderungen an allgemeinen Teilen der Wohnungseigentumsanlage (zB Errichtung eines Kinderspielplatzes im Hof).
Als Wohnungseigentümern/Wohnungseigentümer sind Sie Auftraggeberin/Auftaggeber der Verwaltung. Gemeinsam mit einer Mehrheit der anderen Eigentümerinnen/Eigentümer können Sie auch festlegen, dass der Verwalter oder die Verwalterin vor der Vergabe von größeren Aufträgen einen Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümerinnen/ Wohnungseigentümer einholen muss.
Material
Wohnen im Eigentum.
Erhältlich bei der Arbeiterkammer.
Wohnen | Arbeiterkammer
Kauf einer Eigentumswohnung.
Erhältlich bei der Arbeiterkammer.
Wohnen | Arbeiterkammer
Die erste eigene Wohnung.
Erhältlich bei der Arbeiterkammer.
Wohnen | Arbeiterkammer
VKI Ratgeber: Wohnen im Eigentum
Erhältlich beim VKI oder im Buchhandel. Kosten € 25,-.
Buch: Wohnen im Eigentum | KONSUMENT.AT
VKI Ratgeber: Hausverwaltung im Eigentum
Erhältlich beim VKI oder im Buchhandel. Kosten € 25,-.
Buch: Hausverwaltung im Eigentum (konsument.at)
Links
Aufwendungen von Wohnungseigentümer:innen. Informationen vom Portal oesterreich.gv.at.
Laufende Aufwendungen des Wohnungseigentümers (oesterreich.gv.at)
Grundstück und Wohnen im Eigentum. Infos der Arbeiterkammer und der Kammer für Architektenbüros und Ingenieurkonsulenten.
www.meingrundstueck.at
Informationen zu Eigentumswohnungen von der Arbeiterkammer.
Eigentum | Arbeiterkammer
Grundbucheinsicht und Grundbuchabfrage. Informationen vom Portal oesterreich.gv.at.
https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/grundbuch/Seite.600220.html#EinsichtGericht
Kostenlose Hilfestellung erhalten Verbraucher:innen bei der Arbeiterkammer.
Konsumentenschutz | Arbeiterkammer
Informationen zum Verbraucherrecht des VKI (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) mit aktuellen Gerichtsurteilen, News und Musterbriefen.
Verbraucherrecht | VKI
Kontakt
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