Anwendungsbereich

Die DSGVO gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, aber auch für die nichtautomatisierte Verarbeitung von personenbezogenen Daten, also z.B. für systematisch abgelegte persönliche Daten in Karteikästen.

Wchtige Ausnahmen sind die Verarbeitung von personenbezogenen Daten für den persönlichen oder familiären Bereich und für die Strafrechtspflege.

Wofür gilt die DSGVO?

Die VO gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, aber auch für die nichtautomatisierte Verarbeitung von personenbezogenen Daten, also z.B. für systematisch abgelegte persönliche Daten in Karteikästen. Wichtige Ausnahmen davon sind die Verarbeitung von personenbezogenen Daten für den persönlichen oder familiären Bereich und für die Strafrechtspflege.

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Wo gilt die DSGVO?

Die DSGVO knüpft grundsätzlich an die Datenverwendung im Rahmen einer Niederlassung eines Verantwortlichen oder eines Auftragsverarbeiters innerhalb des Unionsgebiets an.

Die DSGVO findet auch Anwendung, wenn die Datenverarbeitung durch einen nicht im Unionsgebiet niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter erfolgt und die folgenden zwei Voraussetzungen erfüllt sind. Die Datenverarbeitung muss im Zusammenhang damit stehen, dass

  • betroffenen Personen in der Union Waren oder Dienstleistungen (auch unentgeltlich!) angeboten werden oder
  • das Verhalten betroffener Personen beobachtet wird, soweit ihr Verhalten in der Union erfolgt.

Damit sind auch jene großen amerikanischen Unternehmen erfasst, die entweder als Anbieter von Suchmaschinen oder als Soziale Medien den Markt beherrschen.

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