Anwendungsbereich

Die DSGVO gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, aber auch für die nichtautomatisierte Verarbeitung von personenbezogenen Daten, also z.B. für systematisch abgelegte persönliche Daten in Karteikästen.

Wchtige Ausnahmen sind die Verarbeitung von personenbezogenen Daten für den persönlichen oder familiären Bereich und für die Strafrechtspflege.

Wofür gilt die DSGVO?

Die VO gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, aber auch für die nichtautomatisierte Verarbeitung von personenbezogenen Daten, also z.B. für systematisch abgelegte persönliche Daten in Karteikästen. Wichtige Ausnahmen sind die Verarbeitung von personenbezogenen Daten für den persönlichen oder familiären Bereich und für die Strafrechtspflege.

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Wo gilt die DSGVO?

Die DSGVO knüpft wie schon die bisherige Datenschutz-Richtlinie auch grundsätzlich an die Datenverwendung im Rahmen einer Niederlassung eines Verantwortlichen oder eines Auftragsverarbeiters innerhalb des Unionsgebiets an.

Neu ist, dass die DSGVO aber auch Anwendung findet, wenn die Datenverarbeitung durch einen nicht im Unionsgebiet niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter erfolgt und zwei Voraussetzungen erfüllt sind. Die Datenverarbeitung steht im Zusammenhang damit,

  • betroffenen Personen in der Union Waren oder Dienstleistungen anzubieten (auch unentgeltlich!!) oder
  • das Verhalten betroffener Personen zu beobachten, soweit ihr Verhalten in der Union erfolgt.

Damit sind auch jene großen amerikanischen Unternehmen erfasst, die entweder als Suchmaschinen oder als Social Media Dienste derzeit den Markt beherrschen.

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