Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung
Laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten nur zulässig, wenn zumindest eine der folgenden Rechtsgrundlagen vorliegt.
Die Rechtsgrundlagen sind:
- Einwilligung
Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere Zwecke gegeben.
Beispiel: Zustimmung zum Erhalt eines Newsletters durch aktives Anklicken eines Kästchens im Internet. - Erfüllung eines Vertrags
Die Datenverarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags mit der betroffenen Person erforderlich.
Beispiel: Adresse einer Person als Voraussetzung für die Lieferung einer Ware. - Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung
Die Datenverarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt.
Beispiel: Verpflichtungen einer Bank zur dokumentierten Identitätsprüfung. - Schutz lebenswichtiger Interessen
Die Datenverarbeitung ist erforderlich, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen.
Beispiel: Zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit oder des Lebens einer Person können personenbezogene Daten verarbeitet werden. - Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe
Die Datenverarbeitung ist zur Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt durch den verantwortlichen erforderlich. Die Rechtsgrundlage dafür muss durch das Unionsrecht oder das nationale Recht festgelegt werden.
Beispiel: Betrieb einer öffentlichen Bibliothek oder Schule - Berechtigte Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten
Eine Datenverarbeitung ist auch dann rechtmäßig, wenn sie zur Wahrung der berechtigten Interessen des Datenverarbeiters erforderlich ist.
Beispiel: Einholung einer Bonitätsauskunft durch eine Bank.
Die Grenze liegt aber dort, wo die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person das Interesse des Verantwortlichen überwiegen, insbesondere, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt. Im Einzelfall ist eine Beurteilung durch Interessenabwägung notwendig.
Material
Datenschutz, wen juckts.
Erhältlich bei der Arbeiterkammer.
Konsument | Arbeiterkammer
MUSTERBRIEFE: Daten und Datenschutz.
Erhältlich bei der Arbeiterkammer.
Konsumentenschutz | Arbeiterkammer
Links
Informationen zum Verbraucherrecht des VKI (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) mit aktuellen Gerichtsurteilen, News und Musterbriefen.
Verbraucherrecht | VKI
Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS): Kostenloser Zugang zum österr. Bundes- und Landesrecht und zur Rechtsprechung der Gerichte.
www.ris.bka.gv.at
Hier finden Sie die FAQs der österreichischen Datenschutzbehörde rund um Betroffenenrechte.
Fragen & Antworten (FAQs)
Wichtige Fakten & Tipps zum Internet von Saferinternet.
www.saferinternet.at
Informationsplattform der Internet Ombudsstelle (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) zu Internet-Betrug und betrugsähnlichen Online-Fallen.
https://www.watchlist-internet.at/
Der Verein für Konsumenteninformation (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) steht Verbraucher:innen für Beratung und Information zur Verfügung und bietet Produkt- und Dienstleistungstests an.
Beratung | VKI
Kostenlose Hilfestellung erhalten Verbraucher:innen bei der Arbeiterkammer.
Konsumentenschutz | Arbeiterkammer
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) informiert und unterstützt kostenlos Verbraucher:innen bei der außergerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte in Europa.
Europäisches Verbraucherzentrum Österreich | Rat und Hilfe für Verbraucher in Europa (europakonsument.at)
ID Austria. Informationen vom Portal Digitales Österreich.
ID Austria (oesterreich.gv.at)
Was ist die ID Austria? Informationen der Arbeiterkammer.
ID Austria | Arbeiterkammer
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