Datenschutz - Worauf Sie grundsätzlich achten sollten

Die größte Gefahr für den Schutz Ihrer Daten besteht in der unüberlegten Zustimmung zur Verwendung Ihrer Daten. Mit der DSGVO wurde 2018 ein Rechtsrahmen geschaffen, der die Rechte der Betroffenen stärken und Unternehmen vermehrt in die Verantwortung nehmen möchte.

Geben Sie zum Beispiel bei Gewinnspielen, „Umfragen" oder bei der Anmeldung zu Online-Shops oder Internet-Portalen keine wichtigen Daten weiter. Wenn Sie nicht unbedingt noch mehr Werbung erhalten wollen, streichen Sie in Vertragsformularen auch immer die Zustimmungserklärungen für die Datenweitergabe. Bei der Teilnahme an sozialen Netzwerken im Internet wie facebook sollten Sie besonders auf die Einstellungen zum Schutz Ihrer Privatsphäre achten.

Auch bei der Verwendung von Smartphones gibt es Sicherheitseinstellungen, die Sie kontrollieren sollten. Wenn Sie Apps herunterladen, werden Sie in der Regel um Zustimmung zu weitgehenden Datenzugriffen (Standort-, Adress-, Geräteidentifizierungsdaten) gebeten. Diese sollten Sie so weit zurücksetzen können als die Daten für die Erbringung der Leistung nicht notwendig sind.

Ihre Daten können aus unterschiedlichen Gründen für Dritte eine wertvolle Ressource darstellen. Man kann sie z.B. für speziell auf Sie zugeschnittene Werbung gebrauchen oder an Werbeunternehmen verkaufen. Daten können auch zur Einschätzung Ihrer Bonität herangezogen werden; mit Standortdaten (sogenannte Geodaten) kann man Ihre Wege nachverfolgen und durch Verknüpfung all dieser Daten können Unternehmen wie facebook, eBay oder Google ein sehr genaues Profil Ihrer Person erstellen. Wenn dann noch Daten aus elektronischen Zahlungssystemen, die von diesen Firmen betrieben werden, verknüpft werden, ist der gläserne Mensch perfekt.

Europaweit einheitlicher Rechtsrahmen

Mit der Datenschutzgrund-Verordnung (DSGVO), die mit 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist, wurde ein einheitliches Datenschutzrecht für alle EU-Mitgliedstaaten geschaffen. Die EU-Verordnung ist grundsätzlich unmittelbar anwendbar. Da aber den Mitgliedstaaten in einzelnen Punkten ein gewisser Regelungsspielraum eingeräumt wird und auch die nationale Zuständigkeit der Behörden festzulegen ist, werden Ergänzungen zu den generellen Bestimmungen der DSGVO mit dem "Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018" geregelt.

In den einzelnen Unterpunkten finden Sie ausführliche Informationen zu Änderungen durch die DSGVO.


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