Antragsrechte von Betroffenen

Jede Betroffene/jeder Betroffene kann vom Verantwortlichen Auskunft darüber verlangen, ob und welche sie oder ihn betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Diese Auskunft kann jederzeit und ohne Begründung verlangt werden. 

Recht auf Auskunft

 Informieren muss der Verantwortliche unter anderem über die 

  • Verarbeitungszwecke,
  • die Kategorien der Daten, die verarbeitet werden,
  • die Empfänger der Daten, sowie, wenn möglich, 
  • die geplante Speicherdauer.

Werden personenbezogene Daten an ein Drittland übermittelt, muss auch über geeignete Garantien informiert werden. Diese Auskunft ist kostenlos; für weitere Kopien kann ein angemessenes Entgelt verlangt werden.

Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden")

Die betroffene Person hat das Recht, vom Verantwortlichen die unverzügliche Löschung der sie betreffenden Daten zu verlangen. Allerdings gibt es kein unbegründetes Recht auf Löschung. Der Verantwortliche hat die Löschung unverzüglich durchführen, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:

  • Die Daten sind nicht mehr erforderlich.
  • Die betroffene Person hat ihre Einwilligung widerrufen.
  • Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt.
  • Die Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
  • Die Löschung der Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich.
  • Die Einwilligung wurde von einem Kind unter 16 Jahren gegeben.

Hat der Verantwortliche die Daten öffentlich gemacht, muss er alle weiteren für die Verarbeitung Verantwortlichen von dem Löschungsersuchen verständigen.

Dem Recht auf Löschung können andere Rechte entgegenstehen, z.B. die Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung oder Forschungs- oder Archivzwecke.

Recht auf Berichtigung

Die betroffene Person kann vom Verantwortlichen die unverzügliche Berichtigung und/oder die Vervollständigung der sie betreffenden Daten verlangen.
Beispiel: Falsche Wohnadresse

Widerspruchsrecht

Betroffene haben die Möglichkeit die Datenverarbeitung, die ohne ausdrückliche Einwilligung stattfindet (etwa auf Grund einer gesetzlichen Ermächtigung oder wegen vom Verantwortlichen behaupteter überwiegender berechtigter Interessen) zu unterbinden und können der Verarbeitung widersprechen.

Dazu müssen durch die betroffene Person aber konkrete persönliche Gründe angeführt werden, die die Verarbeitung ihrer Daten unzumutbar macht. Eine einfache Skepsis reicht dafür nicht aus. Der Verantwortliche darf die personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.


Ist der Widerspruch begründet, sind die Daten zu löschen.
Die Frist zur Entscheidung über einen Widerspruch beträgt einen Monat.

WICHTIG

Gegen Datenverarbeitung für Zwecke der Direktwerbung und damit verbundenes Profiling (automatische Bewertung einer Person und ihres Kaufverhaltens) ist ein jederzeitiger Widerspruch ohne Angabe von Gründen möglich.

Siehe dazu auchTelefonwerbung.

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