Telefonwerbung
Grundsätzlich sind Werbeanrufe, zu denen Sie vorab keine Zustimmung erteilt haben, unzulässig. Sie können einen solchen Anrufer daher beim Fernmeldebüro anzeigen.
Wenn ein Anruf vom Unternehmen eingeleitet wird, gelten folgende Bestimmungen: Jeder telefonisch geschlossene Vertrag im Zusammenhang mit Wett- oder Lotteriedienstleistungen oder Gewinnzusagen ist nichtig.
Leistet das Unternehmen trotz der Unwirksamkeit des Vertrags, so kann es von Ihnen dafür kein Entgelt verlangen. Sie selbst können jedoch bereits erbrachte Leistungen und Zahlungen uneingeschränkt zurückfordern. An andere Verträge über Dienstleistungen, die während des vom Unternehmen eingeleiteten Anrufs ausgehandelt werden, sind Sie erst gebunden, wenn das Unternehmen in der Folge sein Vertragsanbot auf dauerhaftem Datenträger bestätigt und Sie daraufhin eine schriftliche Erklärung zur Annahme dieses Anbot ebenfalls auf dauerhaftem Datenträger übermitteln. Dauerhafte Datenträger sind E-Mails, Briefe, Telefaxe, sowie CD-ROMs oder USB-Sticks. Diese Regelungen greifen sowohl bei aktiven Anrufen des Unternehmens als auch bei vom Unternehmen initiierten Rückanrufen (sogenannte ,,Ping“-Anrufe).
Wenden Sie sich im Zweifel an eine Konsumentenberatungsstelle.
Elektronische Werbung
Auch Werbung per SMS oder über E-Mail ist nur mit Zustimmung der Betroffenen möglich. Wer nie elektronische Werbung zugesendet bekommen will, kann sich auch in eine von der Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) geführte Liste eintragen lassen. Das ist die sogenannte „ECG"-Liste, da sie im E-Commerce-Gesetz, ECG, geregelt ist.
Häufig ist in Auftrags- oder Bestellformularen vorgesehen, dass Sie mit Ihrer Unterschrift auch Werbeanrufen oder der Zusendung von E-Mails Ihre Zustimmung erteilen. Sie müssen dem nicht zustimmen. Auch wenn Sie das vielleicht versehentlich getan haben, können Sie Ihre Zustimmung jederzeit widerrufen und dürfen dann nicht mehr mit E-Mails oder Anrufen belästigt werden.
Material
Links
Der Verein für Konsumenteninformation (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) steht Verbraucher:innen für Beratung und Information zur Verfügung und bietet Produkt- und Dienstleistungstests an.
Beratung | VKI
Kostenlose Hilfestellung erhalten Verbraucher:innen bei der Arbeiterkammer.
Konsumentenschutz | Arbeiterkammer
Das Konsumentenportal der RTR GmbH informiert über die Schlichtungsstellen in folgenden Bereichen: Telekommunikation: z.B. Telefon- und Internetdienste, Medien: z.B. Kabelfernsehnetze, Anbieter von Programmabos, Post: z.B. Paket- und Briefversand.
Alle Informationen zum Schlichtungsverfahren | RTR
Unerwünschte Nachrichten, Spam und Sperrmöglichkeiten. Informationen der RTR GmbH.
www.rtr.at/de/tk/TKKS_Spam
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) informiert und unterstützt kostenlos Verbraucher:innen bei der außergerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte in Europa.
Europäisches Verbraucherzentrum Österreich | Rat und Hilfe für Verbraucher in Europa (europakonsument.at)
Informationen zum Verbraucherrecht des VKI (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) mit aktuellen Gerichtsurteilen, News und Musterbriefen.
Verbraucherrecht | VKI
Kontakt
RUNDFUNK UND TELEKOM REGULIERUNGS-GMBH (RTR-GMBH) – SCHLICHTUNGSSTELLE
Mariahilfer Straße 77-79 1060 Wien
Telefon:
+43 1 58058 888
https://www.rtr.at/de/tk/TKKS_Schlichtung01
Das Online-Verfahrensformular finden Sie direkt auf der Webseite der RTR GmbH.
VEREIN FÜR KONSUMENTENINFORMATION
Mariahilfer Straße 81, 1060 Wien
Telefon:
+43 (0) 1 58 877 0
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www.vki.at
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Prinz Eugen-Straße 20-22, 1040 Wien
Telefon:
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www.arbeiterkammer.at
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Telefon:
+43 1 711 62 65 0
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Kontakt (fb.gv.at)
EUROPÄISCHES VERBRAUCHERZENTRUM ÖSTERREICH
Mariahilfer Straße 81, 1060 Wien
Telefon:
+43 1 588 77 81
Hotline | Europäisches Verbraucherzentrum Österreich (europakonsument.at)
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INTERNET OMBUDSSTELLE - SCHLICHTUNGSSTELLE
Ungargasse 64-66/3/404 , 1030 Wien
Telefon:
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https://www.ombudsstelle.at/
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