Ich bekomme kein Telefon
Mitunter kann es vorkommen, dass ein Vertragsabschluss mangels ausreichender Bonität abgelehnt wird. Grundsätzlich sind Telekommunikationsbetreiber zu den Kriterien der veröffentlichten AGB verpflichtet, mit Ihnen einen Vertrag abzuschließen. Der Betreiber muss es begründen, wenn ein Ablehnungsgrund, wie eben mangelnde Bonität, geltend gemacht wird.
In den meisten Fällen holt sich der Telekombetreiber die Bonitätsauskunft über einen Wirtschaftsauskunftsdienst. Betreiber sind zur Einholung von Bonitätsauskünften berechtigt, weil davon auszugehen ist, dass sie ein berechtigtes Interesse an Ihrer Bonität haben.
Im Falle einer Verweigerung des Vertragsabschlusses wegen mangelnder Bonität haben Sie nach dem Datenschutzgesetz das Recht, sowohl beim Telekombetreiber wie auch beim Wirtschaftsauskunftsdienst zu erfahren, welche Daten für die Bonitätsprüfung verwendet wurden und woher diese stammen. Ebenso muss diese Auskunft Sie darüber informieren, wie die Bonität berechnet wird und welche Auswirkungen eine derartige Verarbeitung nach sich zieht. Diese Auskunft muss vollständig und kostenlos erteilt werden.
Ergibt diese Auskunft, dass zur Ermittlung Ihrer Bonität unrechtmäßig Daten über Sie gesammelt und verarbeitet wurden, besteht ein Anspruch darauf, dass diese Daten gelöscht werden.
Ihr Recht auf Löschung können Sie schriftlich gegenüber dem Telekommunikationsbetreiber und dem Wirtschaftsauskunftsdienst geltend machen. Einen Musterbrief finden Sie auf der Website der Datenschutzbehörde. Wird die Datenlöschung verweigert, können Sie sich mit einer Beschwerde an die Datenschutzbehörde wenden.
Material
Meine Daten gehören mir - Tipps gegen Datenspione.
Erhältlich beim Europäischen Verbraucherzentrum Österreich.
Publikationen | Europäisches Verbraucherzentrum Österreich (europakonsument.at)
MUSTERBRIEFE: Daten und Datenschutz.
Erhältlich bei der Arbeiterkammer.
Konsumentenschutz | Arbeiterkammer
Telefon und Internet. Was Verbraucher:innen wissen sollten.
Hrsg. Sozialministerium.
Download
Telefonwerbung - unerbetene Werbeanrufe.
Hrsg. Sozialministerium.
Download
Urheberrecht.
Erhältlich beim Europäischen Verbraucherzentrum Österreich.
Publikationen | Europäisches Verbraucherzentrum Österreich (europakonsument.at)
Online-Handytarif-Rechner.
Hrsg. Arbeiterkammer.
AK-Handytarif-Rechner | Arbeiterkammer
Online-Rechner zur Berechnung des günstigsten Internettarifes.
Hrsg. Arbeiterkammer.
AK.portal - Tarifsimulatoren (arbeiterkammer.at)
Handys und Smartphone: Nachhaltigkeit statt Kurzlebigkeit.
Erhältlich bei der Arbeiterkammer.
Konsument | Arbeiterkammer
Links
Der Verein für Konsumenteninformation (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) steht Verbraucher:innen für Beratung und Information zur Verfügung und bietet Produkt- und Dienstleistungstests an.
Beratung | VKI
Kostenlose Hilfestellung erhalten Verbraucher:innen bei der Arbeiterkammer.
Konsumentenschutz | Arbeiterkammer
Beschwerdeformular des EVZ Österreich.
Kostenlose Hilfestellung des EVZ bei der Durchsetzung von Verbraucherrechten gegenüber Unternehmen in der EU.
Beschwerdeformular | Europäisches Verbraucherzentrum Österreich (europakonsument.at)
Recht auf Datenschutz in der EU - Information der DSB
Recht auf Datenschutz in der EU - Datenschutzbehörde (dsb.gv.at)
Informationsplattform der Internet Ombudsstelle (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) zu Internet-Betrug und betrugsähnlichen Online-Fallen.
https://www.watchlist-internet.at/
Wichtige Fakten & Tipps zum Internet von Saferinternet.
www.saferinternet.at
Informationen zum Verbraucherrecht des VKI (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) mit aktuellen Gerichtsurteilen, News und Musterbriefen.
Verbraucherrecht | VKI
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Mariahilfer Straße 81, 1060 Wien
Telefon:
+43 1 588 77 81
Hotline | Europäisches Verbraucherzentrum Österreich (europakonsument.at)
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https://www.ombudsstelle.at/
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