Einkaufen mit dem Handy

Online-Käufe direkt mit dem Mobiltelefon sind aus dem Alltag vieler Verbraucher:innen heutzutage kaum noch wegzudenken. So können kostenpflichtige Leistungen wie z.B. Musik- oder Videodienste, Spiele, aber auch Tickets, Parkscheine, Apps und vieles mehr über das Mobiltelefon gekauft und auch gleich auf einfache Weise bezahlt werden. Die Einkäufe werden z.B. beim Web- oder Wap-Billing über die Telefonrechnung abgerechnet, oder aber über Ihr Bankkonto.

Das Gesetz sieht in diesem Zusammenhang zum Schutz der Verbraucher:innen zahlreiche Informationspflichten vor.

Unternehmen haben auch dafür zu sorgen, dass Verbraucher:innen ausdrücklich bestätigen, dass mit einer Bestellung eine Zahlungspflicht verbunden ist. Wenn Unternehmen in ihrem Online-Shop eine Schaltfläche („Kaufbutton“) verwenden, muss diese daher gut lesbar mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer vergleichbaren eindeutigen Formulierung beschriftet sein (z.B. „kaufen“). Zusatz- bzw. Nebenleistungen (z.B. Virenschutz, Versicherung) gelten nur dann als wirksam vereinbart, wenn Verbraucher:innen ausdrücklich zustimmen (z.B. Häkchen setzen).

Achtung bei In-App-Käufen

Problematisch sind Kauf- und Bezahlmöglichkeiten dann, wenn unseriöse Angebote über Handydisplays so gestaltet sind, dass für Verbraucher:innen gar nicht erkennbar ist, dass sie gerade einen kostenpflichtigen Dienst bestellen. „Einkäufe“ sind diesfalls nicht gültig vereinbart. Nicht selten gibt es hier dennoch hohe Rechnungen.

Sehr unerfreulich kann dies etwa für Eltern werden, die ihren Kindern ein Smartphone zur Nutzung überlassen und nicht wissen, dass damit – oft auch ohne spürbare Hürde wie der Eingabe eines Codes – eingekauft werden kann. Gerade diesen Umstand nützen unseriöse Spieleanbieter immer wieder aus. Es gibt zahlreiche Spiele, die es ermöglichen, aus einem kostenlosen Spiel heraus Einkäufe zur Spielverbesserung zu tätigen (z.B. einen stärkeren Motor bei einem Rennspiel).

Die Mobilfunkbetreiber bieten unterschiedliche Sperrmöglichkeiten an (Gesamt- oder Teilsperren für einzelne Bezahlfunktionen). Fallweise können Sie eine derartige Sperre auch selbst im Online-Kundenbereich Ihres Anbieters vornehmen.

TIPPS

  • Wenden Sie sich bei Fragen zu Sperrmöglichkeiten an Ihren Mobilfunkbetreiber.
  • Prüfen Sie in Ihrem App-Store, ob für Bezahlungen das Erfordernis der Eingabe eines Codes voreingestellt werden kann.
  • Prüfen Sie scheinbar kostenlose Dienste kritisch. Auch hinter Gewinnspielen oder Werbebannern verstecken sich oft kostenpflichtige Angebote.
  • Falls auf Ihrer Handyrechnung nicht nachvollziehbare Käufe/Abonnements aufscheinen, machen Sie einen Rechnungseinspruch bei Ihrem Telekombetreiber.

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