Fahrt ins Ausland

Fast überall auf der Welt ist Telefonieren in Mobilfunknetzen möglich. Das ist natürlich praktisch, birgt aber unter Umständen die Gefahr von hohen Telefonrechnungen, da die zur Verrechnung gelangenden Entgelte um ein Vielfaches höher sein können als im Inland. Für die Frage der Kosten beim Roaming im Ausland – also der Nutzung von ausländischen Mobilfunknetzen – kommt es vor allem darauf an, ob man sich innerhalb oder außerhalb der EU befindet.

Für Verbraucher:innen ist vor allem bei der Nutzung des Mobiltelefons außerhalb der EU besondere Vorsicht geboten – man kann davon ausgehen, dass hier die Kosten fast immer wesentlich höher sind als im Inland. Im Tarif inkludierte Freimengen für Telefonie, SMS und Datendienste gelten außerhalb der EU meist nicht. Gerade die Nutzung von Datendiensten im außereuropäischen Ausland kann zu Rechnungsschocks führen, da es oftmals kaum möglich ist, den Überblick über den Datenverbrauch zu behalten. Informieren Sie sich vor einer Reise in Nicht-EU-Länder bei Ihrem Telefonbetreiber über die Kosten für Telefonie, SMS und Datenverbrauch im jeweiligen Zielland.

TIPP

Um hohe Roaming-Kosten zu verhindern, ist es empfehlenswert, vor einem Auslandsaufenthalt die Roaming-Funktion Ihres Mobiltelefons zu deaktivieren. Dies können Sie entweder bei Ihrem Betreiber veranlassen oder aber auch selbst – meist im Online-Kundenportal oder den Einsteillungen Ihres Telefons – vornehmen.

Wenn Sie Ihr Mobiltelefon bei Reisen außerhalb der EU verwenden wollen, sollten Sie sich davor an Ihren Telekombetreiber wenden. Einige Anbieter bieten spezielle Roamingpakete an.

Beachtet werden sollte, dass auch die Rufumleitung zur Sprachbox im Ausland zu hohen Kosten führen kann. Es gibt hier unterschiedliche Einstellungsmöglichkeiten – fragen Sie dazu bei Ihrem Telekombetreiber nach.

Roaming in der EU

Seit 15. Juni 2017 gehören die Roamingzuschläge innerhalb der EU weitgehend der Vergangenheit an. Das bedeutet, dass für Telefonieren, SMS und Internetsurfen im EU-Ausland (sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein) in der Regel keine zusätzlichen Entgelte mehr verrechnet werden dürfen. Von diesem sogenannten „Roam like at home“-Grundsatz gibt es jedoch Ausnahmen.

Unter bestimmten Bedingungen können weiterhin Roamingkosten anfallen. Beispielsweise können Anbieter einen Nachweis verlangen, dass Verbraucher:innen in jenem Land, in dem sie einen Mobilvertrag abschließen wollen, auch ihren Lebensmittelpunkt haben (z.B. Meldezettel). Wird dieser Nachweis nicht erbracht, können weiterhin Aufschläge verrechnet werden. Andere Ausnahmen vom „Roam like at home“-Grundsatz bestehen etwa bei Missbrauch oder zweckwidriger Nutzung. Auch darüber hinaus dürfen Anbieter innerhalb bestimmter Grenzen gewisse Limits für Datenroaming festlegen.

Jedenfalls muss der Anbieter seine Nutzer:innen informieren, bevor zusätzliche Kosten für Roaming verrechnet werden.

Zu beachten ist, dass Mobilfunkanbieter nicht verpflichtet sind, Roamingdienste anzubieten. Es gibt daher auch Tarife, in denen Roaming nicht enthalten ist und die daher nur im Inland verwendet werden können.

Telefonate von Österreich ins Ausland

Nicht von den Roaming-Regeln umfasst sind Telefonate (bzw. SMS) von Österreich ins Ausland. Welche Kosten für solche Telefonate/SMS anfallen, hängt von Ihrem Tarif ab – sehen Sie in den Entgeltbestimmungen nach, Auskunft erhalten Sie bei Ihrem Telekombetreiber.

Für Telefonate (bzw. SMS) von Österreich in andere EU-Staaten gelten jedoch Preisobergrenzen: Für Telefonate dürfen maximal 22,8 Cent pro Minute verrechnet werden, die Kosten pro SMS dürfen höchstens 7,2 Cent betragen. 

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