Achtung, Mehrwertdienste!

Unter Mehrwertdiensten versteht man kostenpflichte Dienstleistungen, die über die bloße Verbindungsleistung hinausgehen. Mehrwertdienste werden entweder telefonisch oder per SMS erbracht. Beispiele sind etwa Telefonhotlines für Nachrichten, Horoskope und Erotikdienste oder aber auch abonnierte Info-SMS zu aktuellen Wetterwerten. Das dafür zu zahlende Entgelt wird mit der Telefonrechnung abgerechnet.

Mehrwertdienste sind an der verwendeten Vorwahl zu erkennen. Aktuell werden dafür die Vorwahlen 0810, 0820, 0821, 0900, 0901, 0930, 0931, 0939 und 118 verwendet. Besondere Vorsicht ist dabei bei den besonders teuren 09er- sowie bei 118-Nummern geboten.

Die Kosten für Mehrwertnummern sind unterschiedlich. Über das konkrete Entgelt für einen Mehrwertdienst muss bei den teureren Mehrwertnummern in jeder Werbung und beim Anruf selbst, noch bevor Kosten anfallen, informiert werden (das gilt für die Vorwahlbereiche 0900, 0901, 0930, 0931 und 118).

Die Kosten für Mehrwertnummern sind unterschiedlich. Über das konkrete Entgelt für einen Mehrwertdienst muss bei den teureren Mehrwertnummern in jeder Werbung und beim Anruf selbst, noch bevor Kosten anfallen, informiert werden (das gilt für die Vorwahlbereiche 0900, 0901, 0930, 0931 und 118).

In Österreich dürfen für Mehrwertdienste maximal 3,64 Euro pro Minute verrechnet werden. Anbieter sind verpflichtet, eine Verbindung zu einem Mehrwertdienst nach 60 Minuten automatisch zu trennen (bzw. bereits nach 30 Minuten, wenn mehr als 2,20 Euro pro Minute verrechnet werden). Wird nicht nach Minuten abgerechnet, sondern pro Ereignis (sogenannte „Eventtarifierung"), z.B. bei Auskunftsdiensten, bei „Televotings" oder bei SMS-Infodiensten, so dürfen bis zu 10 Euro pro „Event" verlangt werden.

Wer Mehrwertdienste nicht in Anspruch nehmen will, kann sie zur Gänze vom Telekombetreiber sperren lassen. Auch eine teilweise Sperre nur bestimmter Dienste bzw. Vorwahlbereiche ist möglich. Einmal jährlich ist diese Sperre kostenlos.

Es kommt vor, dass Mehrwertnummern systematisch missbraucht werden, indem z.B. mehr als die gesetzlich festgelegten Entgelte verrechnet werden. Die Regulierungsbehörde RTR kann in solchen Fällen die Sperre einzelner Mehrwertnummern anordnen. Außerdem kann die RTR Telekombetreibern auftragen, dass Verbraucher:innen kein Entgelt zahlen müssen bzw. dass bereits entrichtete Entgelte als Gutschrift bei der nächsten Rechnung zu berücksichtigen sind.

TIPP

Überprüfen Sie Ihre Rechnung regelmäßig. Reagieren Sie gleich, falls überraschende Dienste abgerechnet werden, die Sie nicht in Anspruch genommen haben. Machen Sie in diesem Fall einen schriftlichen Rechnungseinspruch bei Ihrem Telekombetreiber (siehe dazu unter "Bei der Rechnung stimmt was nicht!"). Gerade mit nicht oder nicht bewusst bestellten SMS-Abos gibt es immer wieder Probleme. Sie können ein solches einfach durch Senden des Wortes „Stop“ oder „Stopp“ abbestellen.

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