Die Telefonnummer möchte ich behalten

Beim Wechsel ihres Telekombetreibers haben sowohl Nutzer:innen mit Vertrag als auch solche mit Wertkarte die Möglichkeit, die bisherige Rufnummer zu behalten. Das regelt die „Verordnung betreffend die Übertragung von Nummern zwischen Mobil-Telefondienstebetreibern“ (Nummernübertragungsverordnung 2012 – sogenannte NÜV 2012).

Bei der Rufnummernmitnahme sind folgende Schritte zu beachten:

1. Einholung der Nummernübertragungsinformation

Zunächst ist die Einholung einer Nummernübertragungsinformation notwendig (sogenannte NÜV-Information). Sie gibt Auskunft (unter anderem) über die verbleibende Vertragsdauer sowie über zu beachtende Kündigungstermine und –fristen. Sie können die NÜV-Information entweder bei Ihrem alten oder auch bei Ihrem neuen Anbieter beantragen. Die NÜV-Information ist kostenfrei und 90 Tage gültig.  

2. Antrag auf Rufnummernmitnahme

Der Antrag zur Rufnummernübertragung kann beim neuen Mobilfunkbetreiber erst ab Vorliegen der Nummernübertragungsinformation gestellt werden. Oftmals übernimmt der neue Betreiber auch die Einholung der NÜV-Information für Sie, sodass Sie beim Abschluss des neuen Vertrages beide Schritte in einem veranlassen können.

3. Aktivierung im neuen Netz

Steht dem Antrag nichts entgegen, kann nun die Rufnummer im neuen Netz aktiviert werden. Der genaue Termin für die Übertragung wird mit dem neuen Anbieter vereinbart. Die Nummernübertragung selbst funktioniert meist sehr rasch. Jedenfalls darf dabei der Dienst nicht länger als einen Arbeitstag unterbrochen sein.

Die Rufnummernmitnahme kann auch bis zu einem Monat nach Vertragsende beantragt werden, sofern Sie nicht ausdrücklich auf dieses Recht verzichtet haben.

Beendigung des bisherigen Vertrags

Mit der gelungenen Übertragung der Rufnummer endet Ihr alter Vertrag automatisch, sofern Sie nicht ausdrücklich die Fortsetzung verlangen. Wenn Sie also wollen, dass neben dem neuen auch der alte Vertrag noch weiterläuft, müssen Sie dies eigens bekanntgeben.

Kosten

Die Rufnummernmitnahme ist seit November 2021 für Sie als Nutzer:in kostenlos

Netzansagefunktion

Früher konnte aus der Vorwahl im Allgemeinen abgeleitet werden, welchen Mobilfunkbetreiber Angerufene haben. Aufgrund der Möglichkeit, die Rufnummer bei einem Anbieterwechsel mitzunehmen, hat sich dies jedoch geändert.

Bei Tarifen, bei denen „in alle Netze“ gleiche Kosten verrechnet werden, spielt dies ohnehin keine Rolle. Es kann aber auch sein, dass bestimmte Telefonate/SMS unterschiedlich tarifiert werden, je nachdem in welches Netz Sie anrufen. In diesem Fall können Sie die zu erwartenden Telefonkosten nur dann einschätzen, wenn Sie die „Netzansage“-Funktion aktiviert haben. Diese Netzansage weist vor jedem Anruf zu einer übertragenen Rufnummer auf das Netz hin, in das Sie anrufen.

Auf Ihr Verlangen muss Ihr Mobilfunkbetreiber diese Ansage kostenlos freischalten, soweit Telefonate zu mitgenommenen Rufnummern tatsächlich anders verrechnet werden. Für SMS an portierte Nummern besteht allerdings keine derartige Pflicht.

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