Bei der Rechnung stimmt was nicht!

 

Aufbau einer Rechnung

Telekom-Rechnungen setzen sich oft aus unterschiedlichen Teilen zusammen. Neben dem monatlichen Grundentgelt für den Tarif können jährliche Entgelte, Kosten für Zusatzpakete oder verbrauchsabhängige Verbindungsentgelte anfallen. Auch einmalige Entgelte für bestimmte Leistungen wie eine Mahnung, für Mehrwertdienste oder sonstige Dienste von Drittanbietern können hinzukommen. Informationen zu diesen Themen finden Sie insbesondere in den Artikeln „Kostenkontrolle – Schutz vor überraschend hohen Rechnungen“, „Fahrt ins Ausland“, „Achtung, Mehrwertdienste!“, „Einkaufen mit dem Handy“.

Wann wird abgerechnet?

Fixe Entgelte wie die Grundgebühr oder ein Zusatzpaket verrechnen die Betreiber in der Regel im Vorhinein. Hingegen werden verbrauchsabhängige Entgelte erst im Nachhinein abgerechnet. Üblicherweise werden Rechnungen monatlich gelegt. Betreiber können den Rechnungszeitraum aber selbst festlegen. Informationen hierzu finden Sie in den Geschäftsbedingungen.

Wie kann ich die Rechnung kontrollieren?

Wenn Ihnen ein unüblich hoher Rechnungsbetrag auffällt, sollten Sie im ersten Schritt prüfen welche Position den höheren Betrag verursacht. Sehen Sie sich auch den Abrechnungszeitraum an. Die Preise für bestimmte Leistungen finden Sie in den Entgeltbestimmungen Ihres Anbieters.

Zur Kontrolle von Rechnungen erhalten Nutzer:innen einen kostenlosen Einzelentgeltnachweis (EEN). Bei Tarifen mit unbegrenztem Volumen müssen Anbieter diesen Nachweis nicht bereitstellstellen, da keine Einzelentgelte anfallen können. Das ist häufig etwa bei Internettarifen für zuhause der Fall.

Im Einzelentgeltnachweis werden alle innerhalb einer Abrechnungsperiode geführten Telefonate und Internetsitzungen getrennt und detailliert aufgelistet. Er informiert Nutzer:innen etwa über:

  • den Beginn und die Dauer eines entgeltlichen Gesprächs oder einer Internetnutzung
  • die Telefonnummer des angerufenen Anschlusses
  • die jeweiligen Kosten der Verbindung

Meist können Sie den EEN über das Kundenportal auf der Webseite des Telekombetreibers abrufen. Sie bekommen ihn auf Wunsch auch kostenlos in Papierform.

Bei Fragen zur Rechnung können Sie sich auch an Ihren Betreiber wenden. Auf der Rechnung finden Sie eine aktuelle Kontaktmöglichkeit hierfür.

Ich glaube die Rechnung stimmt nicht – was kann ich tun?

1. Einspruch gegen die Rechnung beim Betreiber

Wenn Zweifel an der Richtigkeit einer Rechnung bestehen, sollte man schriftlich Einspruch beim Telekombetreiber erheben. Dafür haben Sie ab Erhalt der Rechnung drei Monate Zeit. Im Einspruchsschreiben müssen Sie die Gründe darlegen, warum Sie die Rechnung für unrichtig erachten. Ein Muster für ein Einspruchsschreiben finden Sie auf der Website der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) unter rtr.at/schlichtungsstelle.

Ihr Betreiber muss die Rechnung dann nochmal prüfen.

TIPP:  Wenn es um höhere Summen geht raten wir Ihnen, den Einspruch mit eingeschriebenem Brief an den Telekombetreiber zu senden.

2. Antrag auf Aufschub der Fälligkeit

Gleichzeitig mit dem Einspruchsschreiben sollte man bei der RTR einen Antrag auf Aufschub der Fälligkeit des strittigen Rechnungsbetrags stellen. Ohne einen solchen Antrag bleibt die Rechnung fällig und Sie müssen sie trotz des Einspruchs (vorerst) bezahlen. Für den Antrag auf Aufschub der Fälligkeit müssen Sie das Verfahrensformular der RTR verwenden. Das Formular finden Sie auf der Website der Schlichtungsstelle der RTR zum Herunterladen. Sie können es aber auch direkt über das Internet ausfüllen und übermitteln. Den Abschnitt „Antrag für ein Schlichtungsverfahren“ müssen Sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausfüllen.

Zu beachten ist, dass der Aufschub der Fälligkeit erst mit Bestätigung durch die RTR eintritt. Trotz eines Aufschubs der Fälligkeit kann Ihr Betreiber allerdings vorerst einen Rechnungsbetrag von Ihnen verlangen, der dem Durchschnitt der letzten drei Rechnungen entspricht. Die Rechnung wird fällig, wenn Sie nach der Antwort des Betreibers kein Schlichtungsverfahren innerhalb von drei Monaten beantragen.

3. Schlichtungsverfahren bei der RTR

Sie können ein Schlichtungsverfahren bei der RTR beantragen, wenn die Antwort des Betreibers auf Ihren Einspruch nicht zufriedenstellend ausfällt oder Sie binnen vier Wochen keine Antwort bekommen. Auch dafür müssen Sie das oben genannte Verfahrensformular der RTR verwenden.

Sie haben für das Einbringen des Schlichtungsantrags grundsätzlich ein Jahr ab Ihrem Einspruch beim Betreiber Zeit. Um Nachteile im Verfahren zu vermeiden, sollten Nutzer:innen den Antrag aber innerhalb von drei Monaten ab Erhalt der Antwort des Betreibers einbringen. Das Schlichtungsverfahren ist bis auf eigene Aufwendungen wie Kopierkosten kostenlos. Die Schlichtungsstelle der RTR wird dann versuchen, vermittelnd einzugreifen und eine Lösung zu erzielen.

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