Das Unternehmen hat mich gesperrt

Meist sehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Telekombetreibern vor, dass der Dienst im Falle eines Zahlungsverzugs gesperrt wird. Die AGB beinhalten oft auch weitere Fälle, die zu einer Sperre berechtigen. Der Sperre muss eine Mahnung mit einer Nachfrist von zwei Wochen vorausgehen.

Zu beachten ist dabei, dass die Telekombetreiber in der Regel ein Entgelt für die gänzliche Sperre, aber auch für die Entsperrung verlangen.

TIPP!
Prüfen Sie bei einer Sperre immer, ob Sie tatsächlich in Zahlungsverzug sind. Gibt es andere Gründe, die eine Sperre rechtfertigen? Sollte die Sperre zu Unrecht erfolgt sein, sollten Sie dagegen beim Telekombetreiber Einspruch erheben.

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