Was vor Abschluss eines Vertrags zu überlegen ist

 

Welcher Tarif?

Aufgrund der bestehenden Tarifvielfalt ist es oft nicht einfach, das beste Angebot zu finden. Zunächst sollten Sie dafür Ihr Nutzungsverhalten analysieren und entscheiden, ob ein Vertrag oder ein Wertkartentarif für Sie passend ist. 

Hilfreich sind dabei der Handy-Tarifrechner oder der Festnetz- und VOIP-Rechner (VOIP = Telefonieren über das Internet) der Bundesarbeitskammer. Diese Rechner schlagen den - Ihrem spezifischen Nutzungsverhalten entsprechend - günstigsten Tarif vor. Die Rechner sind unter http://handy.arbeiterkammer.at abrufbar.


Vergleichen Sie genau

Vor allem bei auf den ersten Blick besonders günstigen Angeboten ist Vorsicht geboten. Oft sind zusätzliche Preisbestandteile wie etwa „Aktivierungsentgelt“, „Sim-Pauschale“ oder „Servicepauschale“ zunächst nicht leicht ersichtlich.

Telekomanbieter sind verpflichtet, Verbraucher:innen vor Abschluss eines Vertrages klare und leicht lesbare Vertragszusammenfassungen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Darin sind die wesentlichsten Vertragsbestandteile übersichtlich dargestellt. Für Verbraucher:innen soll dadurch der Vergleich von Tarifangeboten vor dem Abschluss eines Vertrages einfacher möglich sein. Wird die Vertragszusammenfassung vom Anbieter vor Vertragsabschluss nicht ordnungsgemäß bereitgestellt, kommt der Vertrag erst dann wirksam zustande, wenn die entsprechenden Informationen erteilt wurden und von Verbraucherseite das Einverständnis bestätigt wurde.

Ein vermeintlich tolles Angebot kann bei genauem Hinsehen dann doch recht teuer sein. Vorsicht ist zum Beispiel bei „Null-Euro“-Angeboten für die neuesten Smartphones geboten‚ bei denen in aller Regel lange Bindungsfristen (Mindestvertragsdauer) bestehen und hohe monatliche Grundentgelte zu zahlen sind. Oft ist es günstiger, wenn Sie ein vertragsfreies Handy kaufen und dazu einen günstigen Tarif wählen, der für Ihr spezielles Nutzungsverhalten passend ist.

Netzqualität prüfen

Bei der Wahl des Anbieters ist abgesehen vom Preis natürlich auf die Qualität zu achten.

Die Netzabdeckung in der Wohn- bzw. Arbeitsgegend spielt eine wichtige Rolle. Die Regulierungsbehörde RTR (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH) stellt für mobiles Internet ein nützliches Tool zur Verfügung: Unter www.netztest.at können Sie die Netzqualität testen. Oft lohnt es sich, dieses Tool vor der Wahl eines Betreibers zu nutzen.

Die Taktung

Die meisten Tarife werden nicht sekundengenau abgerechnet, sondern mit einer bestimmten „Taktung". Die Taktung betrifft die Frage, nach welchen Intervallen verrechnet wird. Zum Beispiel wird bei einem 60-Sekunden-Takt für jede angefangene Minute die gesamte Minute verrechnet. Je nach Tarif können die Takte unterschiedlich lang sein. Die für Ihren Vertrag gültige Taktung finden Sie meist in den Entgeltbestimmungen.

Bei mobiler Telefonie ist heute meistens die 60/60-Taktung zu finden (bei Festnetztelefonie oder bei der Nutzung teurer Mehrwertdienste kommen zum Teil kürzere Taktungsintervalle zur Anwendung). 60/60 bedeutet, dass für jede angefangene Minute die ganze Minute verrechnet wird. Günstiger wäre z.B. eine Taktung 60/30, wie sie früher sehr verbreitet war. Bei 60/30 wird für den Beginn eines Telefonates immer eine Minute verrechnet; wird länger als eine Minute telefoniert, wird in 30-Sekundenschritten abgerechnet. Es gibt aber auch Telekombetreiber, die Tarife mit einer – aus Konsumentensicht vorteilhafteren – sekundengenauen 1/1-Taktung im Angebot haben. 

Rechnung elektronisch oder in Papierform?

Anbieter können die elektronische Rechnung als vertraglichen Standard vorsehen. Verbraucher:innen haben aber das Recht, sowohl bei Vertragsabschluss als auch während der gesamten Laufzeit des Vertrages die Rechnung in Papierform zu verlangen. Dabei können Sie die Papierrechnung für die gesamte zukünftige Vertragslaufzeit oder aber auch nur für einzelne Abrechnungszeiträume wählen. Für die Rechnung in Papierform darf kein zusätzliches Entgelt verrechnet werden.

Die Rechnung wird in der Regel monatlich versandt. Oft erfolgt die Bezahlung automatisch durch Abbuchung vom Bankkonto. Die Rechnung sollte immer überprüft werden. Informationen dazu, wie bei einer unklaren Rechnung vorgegangen werden sollte, finden Sie im Kapitel „Bei der Rechnung stimmt was nicht!“.

Geschäftsbedingungen und Entgeltbestimmungen

Sind die grundsätzlichen Entscheidungen getroffen und kommt es zum Vertragsabschluss, ist zu beachten, dass auch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Entgeltbestimmungen (EB) zum Vertragsinhalt werden. In diesen finden sich relevante Regelungen zur Kündigung, zu Einmalentgelten und vieles mehr.

TIPP

Lesen Sie das Vertragsformblatt, die Vertragszusammenfassung, die Geschäftsbedingungen und vor allem auch die Entgeltbestimmungen vor Vertragsabschluss in Ruhe durch. Verlangen Sie diese im Geschäft oder rufen Sie sie im Internet ab. Bewahren Sie die geltenden Bedingungen gemeinsam mit dem Vertrag auf.

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