Geschäftsfähigkeit
„Geschäftsfähig" ist, wer durch eigenes Handeln Verträge eingehen darf. Minderjährige und Personen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder geistigen Behinderung nicht dazu in der Lage sind, Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens selbst zu besorgen, sind nicht bzw. nur beschränkt geschäftsfähig.
Drei gesetzliche Altersgruppen
- Kinder unter sieben Jahren sind geschäftsunfähig; sie können sich nur im Rahmen solcher Geschäfte „verpflichten", die gewöhnlicherweise von Kindern dieses Alters geschlossen werden (z.B. Tausch eines Jausenbrotes);
- „unmündige Minderjährige" (zwischen 7 und 14 Jahren) können ein nur zu ihrem Vorteil gemachtes Versprechen (Geschenk) annehmen;
- „mündige Minderjährige" (zwischen 14 und 18 Jahren) können sich darüber hinaus auch schon selbst verpflichten, allerdings nur im Rahmen ihres Einkommen oder Taschengelds und soweit sie durch den Vertrag nicht die Befriedigung ihrer Lebensbedürfnisse gefährden.
Alle Minderjährigen können solche geringfügigen Geschäfte des täglichen Lebens tätigen, die im jeweiligen Alter üblich sind. Verträge von Minderjährigen, die über ihre beschränkte Geschäftsfähigkeit hinausgehen, werden nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertretung (in der Regel der Eltern) wirksam. Die Minderjährigen können die eingegangenen Verpflichtungen auch selbst anerkennen, sobald sie die Volljährigkeit erreicht haben. Dies muss aber schriftlich erfolgen, um wirksam zu sein.
Eingeschränkte Geschäftsfähigkeit
Auch nach Eintritt der Volljährigkeit kann die Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, wenn jemand an einer psychischen Krankheit leidet oder geistig behindert ist. In diesem Fall erfolgt die Vertretung bei Rechtsgeschäften entweder durch eine Person, die als nächste Angehörige/nächster Angehöriger tätig wird, durch eine Vertretung auf Grund einer sogenannten „Vorsorgevollmacht", oder durch eine Sachwalterin/einen Sachwalter, der oder die vom Gericht bestellt wird. Für die Vertretung durch nächste Angehörige ist eine Eintragung im Zentralen Vertretungsverzeichnis notwendig, die von Notarinnen/Notare durchgeführt wird. Auch für das Wirksamwerden einer Vorsorgevollmacht ist die Beiziehung von Notarinnen/Notare notwendig.Die Eltern sind nicht verpflichtet, Verträgen ihrer Kinder zuzustimmen oder dafür eine Haftung zu übernehmen. Wird ein Vertrag nicht wirksam, weil er die Geschäftsfähigkeit der Minderjährigen/des Minderjährigen überschreitet und die gesetzlichen Vertreterinnen/Vertreter nicht zustimmen, können bereits erbrachte Leistungen zurückgefordert werden.
Material
MUSTERBRIEF: Einspruch gegen einen Kaufvertrag von Minderjährigen.
AK Musterbriefe-Datenbank zum Thema Konsumentenschutz.
Konsumentenschutz | Arbeiterkammer
Geschäftsfähigkeit Jugendlicher.
Hrsg. Sozialministerium.
Download
Kaufen und Verkaufen im Internet.
Erhältlich beim Europäischen Verbraucherzentrum Österreich.
Publikationen | Europäisches Verbraucherzentrum Österreich (europakonsument.at)
Grenzenloses Einkaufen in Europa.
Erhältlich beim Europäischen Verbraucherzentrum Österreich.
Publikationen | Europäisches Verbraucherzentrum Österreich (europakonsument.at)
Konsumentenrechte: Hilfreiche Tipps rund um den Kauf.
Erhältlich bei der Arbeiterkammer.
Konsument | Arbeiterkammer
Clever einkaufen für die Schule und die Umwelt freut sich.
Erhältlich beim der Stadt Wien.
www.wien.gv.at/wienatshop/Gast_bestellservice/Start.aspx?Kategorie=274188
Rücktritt im Fernabsatz.
Hrsg. Sozialministerium.
Download
VKI Ratgeber: Richtig schenken.
Erhältlich beim VKI oder im Buchhandel. Kosten € 19,90.
KONSUMENT.AT - Richtig schenken
Links
Der Verein für Konsumenteninformation (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) steht Verbraucher:innen für Beratung und Information zur Verfügung und bietet Produkt- und Dienstleistungstests an.
Beratung | VKI
Kostenlose Hilfestellung erhalten Verbraucher:innen bei der Arbeiterkammer.
Konsumentenschutz | Arbeiterkammer
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) informiert und unterstützt kostenlos Verbraucher:innen bei der außergerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte in Europa.
Europäisches Verbraucherzentrum Österreich | Rat und Hilfe für Verbraucher in Europa (europakonsument.at)
Einkaufsratgeber und Produktinformation zum nachhaltigen Konsum in Österreich. Eine Initiative des Klimaschutzministeriums.
www.bewusstkaufen.at
KIJA Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs. Hier finden Sie alle Standorte österreichweit.
https://www.kija.at/
Wichtige Fakten & Tipps zum Internet von Saferinternet.
www.saferinternet.at
Informationsplattform der Internet Ombudsstelle (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) zu Internet-Betrug und betrugsähnlichen Online-Fallen.
https://www.watchlist-internet.at/
Sicher im Internet. Präventionstipps und Opferhilfe vom Bundeskriminalamt.
https://www.bundeskriminalamt.at/202/start.aspx
Kontakt
VEREIN FÜR KONSUMENTENINFORMATION
Mariahilfer Straße 81, 1060 Wien
Telefon:
+43 (0) 1 58 877 0
infoservice@vki.at
www.vki.at
BUNDESARBEITSKAMMER
Prinz Eugen-Straße 20-22, 1040 Wien
Telefon:
+43 1 50165-0
www.arbeiterkammer.at
Für eine schriftliche Anfrage bitte das Kontaktformular benutzen.
VERBRAUCHERSCHLICHTUNG
Mariahilfer Straße 103/1/18, 1060 Wien
Telefon:
+43 1 890 63 11
office@verbraucherschlichtung.at
http://www.verbraucherschlichtung.at
EUROPÄISCHES VERBRAUCHERZENTRUM ÖSTERREICH
Mariahilfer Straße 81, 1060 Wien
Telefon:
+43 1 588 77 81
Hotline | Europäisches Verbraucherzentrum Österreich (europakonsument.at)
Für eine schriftliche Anfrage bitte das Kontaktformular benutzen.
INTERNET OMBUDSSTELLE - SCHLICHTUNGSSTELLE
Ungargasse 64-66/3/404 , 1030 Wien
Telefon:
+43 1 595 211 275
https://www.ombudsstelle.at/
Für eine schriftliche Anfrage bitte das Kontaktformular benutzen.
KINDER UND JUGENDANWALTSCHAFT – WIEN
Alserbachstraße 18, 1090 Wien
Telefon:
+43 1 70 77 000
post@jugendanwalt.wien.gv.at
www.kija.at