Wucher/Verkürzung über die Hälfte
Grundsätzlich bestimmt der Markt den Preis; er ist daher Vereinbarungssache. Wenn aber der Preis im Verhältnis zu den Preisen von gleichen Waren oder Leistungen erheblich höher ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Fall von "Wucher" oder "Verkürzung über die Hälfte" vorliegen.
Wucher
Umgangssprachlich spricht man bei besonders hohen Preisen, die man nicht für gerechtfertigt hält, von „Wucherpreisen". Wucher im rechtlichen Sinn liegt vor, wenn jemand den Leichtsinn, die Unerfahrenheit oder die Zwangslage einer bestimmten Person ausnützt, um eine Leistung zu bekommen, die in einem auffallenden Missverhältnis zur eigenen Leistung steht. Wucher ist also ein vorwerfbares Verhalten gegenüber einer schutzbedürftigen Person, das auch strafrechtliche Folgen haben kann.
Verkürzung über die Hälfte
Ein schwerwiegendes Ungleichgewicht liegt auch vor, wenn man mehr als doppelt so viel für ein Produkt oder eine Leistung zahlen soll, als es dem eigentlichen Wert entspricht. In diesem Fall kann man wegen „Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes" (auch als „laesio enormis" bezeichnet) die Vertragsauflösung verlangen. Die Vertragspartnerin/der Vertragspartner kann jedoch anbieten einen entsprechenden Wertersatz zu leisten und so den Vertrag aufrecht erhalten.Der Anspruch auf Vertragsauflösung oder Vertragsanpassung wegen Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes, darf vertraglich gegenüber Konsumentinnen/Konsumenten nicht ausgeschlossen werden. Wenn Sie aber eine Sache „aus besonderer Vorliebe" kaufen, zum Beispiel, weil Sie es für die Vervollständigung einer Sammlung unbedingt haben wollen, können Sie sich nicht auf Verkürzung über die Hälfte berufen. Gleiches gilt, wenn Ihnen der wahre Wert einer Sache bekannt war oder dieser nicht mehr bestimmbar ist, oder wenn Sie die Sache bei einer gerichtlichen Versteigerung erworben haben.
Material
Geschäftsfähigkeit Jugendlicher.
Hrsg. Sozialministerium.
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Konsumentenrechte: Hilfreiche Tipps rund um den Kauf.
Erhältlich bei der Arbeiterkammer.
Konsument | Arbeiterkammer
Rücktritt beim Auswärtsgeschäft.
Hrsg. Sozialministerium.
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Rücktritt im Fernabsatz.
Hrsg. Sozialministerium.
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Links
Der Verein für Konsumenteninformation (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) steht Verbraucher:innen für Beratung und Information zur Verfügung und bietet Produkt- und Dienstleistungstests an.
Beratung | VKI
Kostenlose Hilfestellung erhalten Verbraucher:innen bei der Arbeiterkammer.
Konsumentenschutz | Arbeiterkammer
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) informiert und unterstützt kostenlos Verbraucher:innen bei der außergerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte in Europa.
Europäisches Verbraucherzentrum Österreich | Rat und Hilfe für Verbraucher in Europa (europakonsument.at)
Informationsplattform der Internet Ombudsstelle (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) zu Internet-Betrug und betrugsähnlichen Online-Fallen.
https://www.watchlist-internet.at/
Sicher im Internet. Präventionstipps und Opferhilfe vom Bundeskriminalamt.
https://www.bundeskriminalamt.at/202/start.aspx
Informationen zum Verbraucherrecht des VKI (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) mit aktuellen Gerichtsurteilen, News und Musterbriefen.
Verbraucherrecht | VKI
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