Umtausch

Es gibt kein gesetzliches Umtauschrecht. Umtauschen kann man eine Ware nur, wenn es vertraglich vereinbart ist, z.B. durch einen Vermerk auf der Rechnung.

Zerknitterter Kassabon, © Photo by Michael Walter on Unsplash


Viele Geschäfte bieten den Umtausch von  Waren an. Dadurch entsteht der irreführende Eindruck, man könne in jedem Fall umtauschen. 

Aber als Konsumentin/Konsument muss einem bewusst sein, dass es sich bei dem Umtauschrecht um eine freiwillige Serviceleistung der Unternehmen handelt.

Dafür gibt es keinen gesetzlichen Anspruch. Um sicher zu gehen, dass man zur Not die Ware umtauschen kann, sollte man sich diese Möglichkeit vertraglich vereinbaren. 

Konsumentenfragen Newsletter

Aktuelle Neuigkeiten aus allen Bereichen der Konsumentenfragen