Inkassobüro

Manche Gläubiger wollen sich nicht selbst um die Eintreibung von offenen Forderungen kümmern und beauftragen daher Inkassobüros. Inkassobüros sind private Dienstleistungsunternehmen, die Gläubiger unterstützen, nicht beglichene Geldforderungen einzutreiben.

Rücktrittsrecht vom Schuldanerkenntnis bei einem Hausbesuch

Inkassobüros versuchen durch schriftliche oder telefonische Zahlungsaufforderungen oder sogar persönliche Hausbesuche das Geld bei säumigen Schuldnerinnen/Schuldnern einzutreiben.

Die Kosten, die die Arbeit von Inkassobüros verursacht, werden zu den Geldforderungen von Gläubiger gerechnet. Dabei fallen oft hohe Kosten an.

Man ist nicht verpflichtet, das Personal eines Inkassobüros in die eigene Wohnung zu lassen. Wird man bei einem Hausbesuch überrumpelt und dazu gebracht, ein Anerkenntnis zu unterschreiben, hat man das Recht, innerhalb einer Woche von diesem zurückzutreten.

Oft werden überhöhte Kosten verrechnet

Verschuldete sind allerdings nicht immer dazu verpflichtet, für sämtliche Inkassokosten aufzukommen. Für eine solche Verpflichtung müssen gewisse Voraussetzungen vorliegen: So besteht sie nur dann, wenn Schuldnerinnen/Schuldner am Zahlungsverzug ein Verschulden trifft. Dies ist dann der Fall, wenn eine fällige Forderung nicht fristgerecht zur Gänze bezahlt wurde.

Inkassokosten dürfen auch nur dann verrechnet werden, wenn die Aktivitäten des Inkassobüros notwendig und zweckmäßig zur Eintreibung der Forderung waren. Inkassokosten müssen überdies in einem angemessenen Verhältnis zur Hauptforderung stehen. Lassen Sie sich bei einer Konsumentenberatungsstelle beraten.

Besteht die offene Forderung zu Recht und ist nur die Höhe der Inkassokosten strittig, sollte man den geforderten Betrag (samt Zinsen) umgehend begleichen. Am Beleg ist zu vermerken, dass die Zahlung auf die Hauptforderung angerechnet werden soll.

WICHTIG

Wenn Sie von einem Inkassobüro kontaktiert werden, sollten Sie so schnell wie möglich aktiv werden: Prüfen Sie zunächst, ob die gemahnte Forderung zurecht besteht. Ignorieren Sie die Sache keinesfalls, dies könnte sehr teuer kommen.

Unterschreiben Sie nichts, was Ihnen vom Inkassobüro vorgelegt wird. Um die Angelegenheit zu klären, sollten Sie nach Möglichkeit versuchen, direkt mit den Gläubiger Kontakt aufzunehmen. Es gilt auch zu prüfen, ob die geforderte Schuld nicht vielleicht schon verjährt ist.

Klären Sie jedenfalls auch die genaue Höhe der Inkassokosten. So können Sie im Fall, dass die Hauptforderung berechtigt sein sollte, auch nur die Inkassokosten bestreiten.

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