Inkassobüro
Manche Gläubiger wollen sich nicht selbst um die Eintreibung von offenen Forderungen kümmern und beauftragen daher Inkassobüros. Inkassobüros sind private Dienstleistungsunternehmen, die Gläubiger unterstützen, nicht beglichene Geldforderungen einzutreiben.
Rücktrittsrecht vom Schuldanerkenntnis bei einem Hausbesuch
Inkassobüros versuchen durch schriftliche oder telefonische Zahlungsaufforderungen oder sogar persönliche Hausbesuche das Geld bei säumigen Schuldnerinnen/Schuldnern einzutreiben.
Die Kosten, die die Arbeit von Inkassobüros verursacht, werden zu den Geldforderungen von Gläubiger gerechnet. Dabei fallen oft hohe Kosten an.
Man ist nicht verpflichtet, das Personal eines Inkassobüros in die eigene Wohnung zu lassen. Wird man bei einem Hausbesuch überrumpelt und dazu gebracht, ein Anerkenntnis zu unterschreiben, hat man das Recht, innerhalb einer Woche von diesem zurückzutreten.
Oft werden überhöhte Kosten verrechnet
Verschuldete sind allerdings nicht immer dazu verpflichtet, für sämtliche Inkassokosten aufzukommen. Für eine solche Verpflichtung müssen gewisse Voraussetzungen vorliegen: So besteht sie nur dann, wenn Schuldnerinnen/Schuldner am Zahlungsverzug ein Verschulden trifft. Dies ist dann der Fall, wenn eine fällige Forderung nicht fristgerecht zur Gänze bezahlt wurde.
Inkassokosten dürfen auch nur dann verrechnet werden, wenn die Aktivitäten des Inkassobüros notwendig und zweckmäßig zur Eintreibung der Forderung waren. Inkassokosten müssen überdies in einem angemessenen Verhältnis zur Hauptforderung stehen. Lassen Sie sich bei einer Konsumentenberatungsstelle beraten.
Besteht die offene Forderung zu Recht und ist nur die Höhe der Inkassokosten strittig, sollte man den geforderten Betrag (samt Zinsen) umgehend begleichen. Am Beleg ist zu vermerken, dass die Zahlung auf die Hauptforderung angerechnet werden soll.
Wenn Sie von einem Inkassobüro kontaktiert werden, sollten Sie so schnell wie möglich aktiv werden: Prüfen Sie zunächst, ob die gemahnte Forderung zurecht besteht. Ignorieren Sie die Sache keinesfalls, dies könnte sehr teuer kommen.
Unterschreiben Sie nichts, was Ihnen vom Inkassobüro vorgelegt wird. Um die Angelegenheit zu klären, sollten Sie nach Möglichkeit versuchen, direkt mit den Gläubiger Kontakt aufzunehmen. Es gilt auch zu prüfen, ob die geforderte Schuld nicht vielleicht schon verjährt ist.
Klären Sie jedenfalls auch die genaue Höhe der Inkassokosten. So können Sie im Fall, dass die Hauptforderung berechtigt sein sollte, auch nur die Inkassokosten bestreiten.
Material
Justizbuch: Alles was Recht ist.
Erhältlich beim Justizministerium.
Justizbuch "Alles was Recht ist" - BMJ
Schulden-Wörter-Buch.
Ein Nachschlagewerk mit 70 Fachbegriffen zu Überschuldung und Privatkonkurs sowie mit den wichtigsten Verfahrensabläufen in Leichter Sprache und barrierefrei. Hrsg. ASB Schuldnerberatungen GmbH.
Download
Haushaltsbuch.
Erhältlich bei der Schuldnerberatung.
https://klartext.at/wissenspool/budgetrechner/haushaltsbuch/
Links
Probleme mit Inkassobüros. Informationen der Arbeiterkammer.
Skonto | Arbeiterkammer
Schuldenberatung: Hier finden Sie alle Standorte österreichweit von staatlich anerkannten Beratungsstellen.
Schuldenberatung - Schuldenberatung
Budgetrechner: Durch Eingabe von Einnahmen/Ausgaben, können Sie berechnen wie ausgeglichen Ihr Budget ist. Hrsg. Schuldnerberatung.
www.budgetberatung.at/budgetberatung/rechner/index.php
Informations- und Beschwerdeservice der Justizombudsstellen in Österreich.
https://www.justiz.gv.at/web2013/home/buergerservice/rechtsauskuenfte~8ab4a8a422985de30122a90a83b561c5.de.html
Der Verein für Konsumenteninformation (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) steht Verbraucher:innen für Beratung und Information zur Verfügung und bietet Produkt- und Dienstleistungstests an.
Beratung | VKI
Kostenlose Hilfestellung erhalten Verbraucher:innen bei der Arbeiterkammer.
Konsumentenschutz | Arbeiterkammer
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) informiert und unterstützt kostenlos Verbraucher:innen bei der außergerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte in Europa.
Europäisches Verbraucherzentrum Österreich | Rat und Hilfe für Verbraucher in Europa (europakonsument.at)
Kontakt
VEREIN FÜR KONSUMENTENINFORMATION
Mariahilfer Straße 81, 1060 Wien
Telefon:
+43 (0) 1 58 877 0
infoservice@vki.at
www.vki.at
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Prinz Eugen-Straße 20-22, 1040 Wien
Telefon:
+43 1 50165-0
www.arbeiterkammer.at
Für eine schriftliche Anfrage bitte das Kontaktformular benutzen.
EUROPÄISCHES VERBRAUCHERZENTRUM ÖSTERREICH
Mariahilfer Straße 81, 1060 Wien
Telefon:
+43 1 588 77 81
Hotline | Europäisches Verbraucherzentrum Österreich (europakonsument.at)
Für eine schriftliche Anfrage bitte das Kontaktformular benutzen.
VERBRAUCHERSCHLICHTUNG
Mariahilfer Straße 103/1/18, 1060 Wien
Telefon:
+43 1 890 63 11
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http://www.verbraucherschlichtung.at
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https://www.ombudsstelle.at/
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Mariahilfer Straße 77-79 1060 Wien
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+43 1 58058 888
https://www.rtr.at/de/tk/TKKS_Schlichtung01
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