Inkassobüro
Manche Gläubiger wollen sich nicht selbst um die Eintreibung von offenen Forderungen kümmern und beauftragen daher Inkassobüros. Inkassobüros sind private Dienstleistungsunternehmen, die Gläubiger unterstützen, nicht beglichene Geldforderungen einzutreiben.
Rücktrittsrecht vom Schuldanerkenntnis bei einem Hausbesuch
Inkassobüros versuchen durch schriftliche oder telefonische Zahlungsaufforderungen oder sogar persönliche Hausbesuche das Geld bei säumigen Schuldner:innen einzutreiben.
Die Kosten, die die Arbeit von Inkassobüros verursacht, werden zu den Geldforderungen von Gläubiger gerechnet. Dabei fallen oft hohe Kosten an.
Man ist nicht verpflichtet, das Personal eines Inkassobüros in die eigene Wohnung zu lassen. Wird man bei einem Hausbesuch überrumpelt und dazu gebracht, ein Anerkenntnis zu unterschreiben, hat man das Recht, innerhalb einer Woche von diesem zurückzutreten.
Oft werden überhöhte Kosten verrechnet
Verschuldete sind allerdings nicht immer dazu verpflichtet, für sämtliche Inkassokosten aufzukommen. Für eine solche Verpflichtung müssen gewisse Voraussetzungen vorliegen: So besteht sie nur dann, wenn Schuldner:innen am Zahlungsverzug ein Verschulden trifft. Dies ist dann der Fall, wenn eine fällige Forderung nicht fristgerecht zur Gänze bezahlt wurde.
Inkassokosten dürfen auch nur dann verrechnet werden, wenn die Aktivitäten des Inkassobüros notwendig und zweckmäßig zur Eintreibung der Forderung waren. Inkassokosten müssen überdies in einem angemessenen Verhältnis zur Hauptforderung stehen. Lassen Sie sich bei einer Konsumentenberatungsstelle beraten.
Besteht die offene Forderung zu Recht und ist nur die Höhe der Inkassokosten strittig, sollte man den geforderten Betrag (samt Zinsen) umgehend begleichen. Am Beleg ist zu vermerken, dass die Zahlung auf die Hauptforderung angerechnet werden soll.
Wenn Sie von einem Inkassobüro kontaktiert werden, sollten Sie so schnell wie möglich aktiv werden: Prüfen Sie zunächst, ob die gemahnte Forderung zurecht besteht. Ignorieren Sie die Sache keinesfalls, dies könnte sehr teuer kommen.
Unterschreiben Sie nichts, was Ihnen vom Inkassobüro vorgelegt wird. Um die Angelegenheit zu klären, sollten Sie nach Möglichkeit versuchen, direkt mit den Gläubiger Kontakt aufzunehmen. Es gilt auch zu prüfen, ob die geforderte Schuld nicht vielleicht schon verjährt ist.
Klären Sie jedenfalls auch die genaue Höhe der Inkassokosten. So können Sie im Fall, dass die Hauptforderung berechtigt sein sollte, auch nur die Inkassokosten bestreiten.
Material
Privatkonkurs - Weg zur Entschuldung
Hrsg. Sozialministerium
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Ausweg gesucht - Schulden und Privatkonkurs
Hrsg. Sozialministerium
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Schulden-Wörter-Buch.
Ein Nachschlagewerk mit 70 Fachbegriffen zu Überschuldung und Privatkonkurs sowie mit den wichtigsten Verfahrensabläufen in Leichter Sprache und barrierefrei. Hrsg. ASB Schuldnerberatungen GmbH.
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Informationen zum Basiskonto
Das Basiskonto - Ein Konto für Sie_deutsch
Ausführliche Informationen in einer Broschüre. Hrsg. Sozialministerium.
Download
Haushaltsbuch.
Erhältlich bei der Schuldnerberatung.
https://klartext.at/wissenspool/budgetrechner/haushaltsbuch/
Justizbuch: Alles was Recht ist.
Erhältlich beim Justizministerium.
Justizbuch "Alles was Recht ist" - BMJ
Links
Probleme mit Inkassobüros. Informationen der Arbeiterkammer.
Skonto | Arbeiterkammer
Umschuldung: So schulden Sie am besten um. Informationen der Arbeiterkammer.
Umschuldung | Arbeiterkammer
Budgetrechner: Durch Eingabe von Einnahmen/Ausgaben, können Sie berechnen wie ausgeglichen Ihr Budget ist. Hrsg. Schuldnerberatung.
www.budgetberatung.at/budgetberatung/rechner/index.php
Pfändungs-Rechner der staatlich anerkannten Schuldenberatung.
Pfändungsrechner - Schuldenberatung
Schuldenberatung: Hier finden Sie alle Standorte österreichweit von staatlich anerkannten Beratungsstellen.
Schuldenberatung - Schuldenberatung
Der Verein für Konsumenteninformation (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) steht Verbraucher:innen für Beratung und Information zur Verfügung und bietet Produkt- und Dienstleistungstests an.
Beratung | VKI
Kostenlose Hilfestellung erhalten Verbraucher:innen bei der Arbeiterkammer.
Konsumentenschutz | Arbeiterkammer
Informations- und Beschwerdeservice der Justizombudsstellen in Österreich.
https://www.justiz.gv.at/web2013/home/buergerservice/rechtsauskuenfte~8ab4a8a422985de30122a90a83b561c5.de.html
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