Storno

Grundsätzlich kann ein Unternehmen auf Einhaltung eines abgeschlossenen Vertrages bestehen und muss die Stornierung einer verbindlichen Bestellung nicht akzeptieren. Meist ist aber der Vertragsausstieg gegen Zahlung einer „Stornogebühr" möglich.

Unter „Storno" bzw. „Stornierung" wird in der Regel das Rückgängigmachen eines Vertrages verstanden, ohne dass ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht. Stornogebühren sind also eine Art Strafzahlung, wenn der Vertrag nicht eingehalten wird. Oft werden Stornogebühren in den allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt. Insbesondere für Pauschalreisen und Beherbergungsverträge gibt es branchenübliche Stornoregelungen. Überhöhte Stornogebühren, die deutlich über den Schaden hinausgehen, der dem Unternehmen durch die Vertragsauflösung entsteht, können vom Gericht gemäßigt werden.

WICHTIG
Lassen Sie sich nicht zu einer kostenpflichtigen Stornierung drängen, wenn Sie zu einem kostenlosen Rücktritt - zum Beispiel wegen Verzugs des Unternehmens - berechtigt sind. In diesem Fall brauchen Sie keine Stornogebühren bezahlen.

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