Mahnung

Ein Mahnschreiben (Zahlungserinnerung) ist in der Regel der erste Schritt, der gesetzt wird, wenn man eine Rechnung nicht pünktlich begleicht. Dafür fallen meistens Kosten an, die zusätzlich zum Rechnungsbetrag zu zahlen sind.

Die Fälligkeit einer Geldforderung, also der Zeitpunkt, zu dem die Zahlung erfolgen muss, richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung.

Ist gar nichts oder nichts Gegenteiliges vereinbart, muss die Ware bezahlt werden, sobald der Preis dafür feststeht und das Unternehmen die Leistung ordnungsgemäß erbracht hat.

Für nicht zeitgerechte Zahlungen fallen Verzugszinsen an. Diese betragen - sofern nichts anderes vereinbart wurde - 4% pro Jahr. Häufig werden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Unternehmen auch Mahnspesen vereinbart, die bei Zahlungsverzug anfallen sollen. Sind sie nicht unangemessen hoch, müssen sie von den Schuldner:innen bezahlt werden.

WICHTIG

Es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, dass Sie ein- oder mehrmals gemahnt werden müssen, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden. Wenn Sie in Zahlungsverzug sind, können Sie auch sofort gerichtlich (z.B. durch einen Zahlungsbefehl) in Anspruch genommen werden.

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