Schuldeneintreibung
Wer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht (mehr) nachkommen kann, wird sehr schnell mit Schuldeneintreibungsmaßnahmen konfrontiert. Diese sind teuer und können zu einer Verschärfung der finanziellen Situation führen.
Eintreibungskosten und Zinsen erhöhen die Schuld
Werden Rechnungen nicht bezahlt, folgen meist eine oder mehrere Mahnungen. Für diese fallen oft hohe Mahnspesen an. Kommt man seiner Zahlungspflicht trotz Mahnung(en) immer noch nicht nach, werden häufig Inkasso- oder Rechtsanwaltsbüros eingeschaltet, wodurch ebenfalls weitere Kosten entstehen.
Die Personen, die gegen andere Personen einen Anspruch haben, werden Gläubiger genannt. Jene Personen, gegen die der Anspruch gerichtet ist, bezeichnet man als Schuldnerinnen/Schuldner.
Nach der Klage kommt die Exekution
Wenn diese außergerichtlichen Schuldeneintreibungsmittel scheitern, werden Gläubiger eine Klage beim zuständigen Zivilgericht einbringen bzw. von Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte einbringen lassen. Wenn ihnen das Gericht Recht gibt und ein rechtskräftiges Urteil erwirkt wird, können Gläubiger/innen die Vollstreckung (Exekution) des Urteils beantragen.
Bei der Fahrnisexekution werden brauchbare Gegenstände (Auto, Möbel, Elektrogeräte etc.) der verschuldeten Person gepfändet und dann verkauft.
Bei der Lohn- und Gehaltspfändung wird bis zur Tilgung (= dem Bezahlen) der Schuld regelmäßig ein bestimmter Teil des Einkommens der verschuldeten Person an die Gläubiger überwiesen.
Bei einer Zwangsversteigerung werden vorhandene Liegenschaften an die Meistbietenden verkauft.
Verteilung des Exekutionserlöses nach Rang
Das Gericht verteilt die Erlöse, die durch Pfändung und Veräußerung der vorhandenen Vermögenswerte der Verschuldeten erzielt werden, nach Abzug der Rechtsanwalts- und Gerichtskosten an die Gläubiger.
Wenn es mehrere Gläubiger gibt, so bekommen sie ihre Forderungen nicht anteilig, sondern entsprechend ihrem Rang. Je früher ein Gläubiger einen Exekutionsantrag gestellt hat, desto besser ist ihr Rang. Es kann durchaus vorkommen, dass schon ein Gläubiger im zweiten Rang vom Exekutionserlös nichts mehr oder weniger als den geforderten Betrag erhält. Für Gläubiger ist es daher interessant, möglichst früh einen Exekutionsantrag zu stellen um möglichst in den ersten Rang zu kommen.
Wenn Sie glauben, dass eine Forderung nicht berechtigt ist, müssen Sie dies im Gerichtsverfahren vorbringen. Ist ein Urteil erst einmal rechtskräftig geworden, kann die Forderung von den Gläubiger 30 Jahre lang geltend gemacht werden. Sogar dann, wenn die gerichtliche Entscheidung aus Ihrer Sicht falsch sein sollte, müssen Sie dies akzeptieren. Versäumen Sie also nicht die Gelegenheit, rechtzeitig gegen unberechtigte Forderungen vorzugehen!
Material
Online-Rechner zur Berechnung des pfändungsfreien Existenzminimums.
Hrsg. Schuldnerberatung.
http://www.schuldnerberatung-wien.at/site/popups/Existenzminimum.html
Privatkonkurs - Weg zur Entschuldung
Hrsg. Sozialministerium
Download
Ausweg gesucht - Schulden und Privatkonkurs
Hrsg. Sozialministerium
Download
Schulden-Wörter-Buch.
Ein Nachschlagewerk mit 70 Fachbegriffen zu Überschuldung und Privatkonkurs sowie mit den wichtigsten Verfahrensabläufen in Leichter Sprache und barrierefrei. Hrsg. ASB Schuldnerberatungen GmbH.
Download
Das Basiskonto - Ein Konto für Sie_deutsch
Ausführliche Informationen in einer Broschüre. Hrsg. Sozialministerium.
Download
Informationen zum Basiskonto
Haushaltsbuch.
Erhältlich bei der Schuldnerberatung.
https://klartext.at/wissenspool/budgetrechner/haushaltsbuch/
Justizbuch: Alles was Recht ist.
Erhältlich beim Justizministerium.
Justizbuch "Alles was Recht ist" - BMJ
Links
Budgetrechner: Durch Eingabe von Einnahmen/Ausgaben, können Sie berechnen wie ausgeglichen Ihr Budget ist. Hrsg. Schuldnerberatung.
www.budgetberatung.at/budgetberatung/rechner/index.php
Pfändungs-Rechner der staatlich anerkannten Schuldenberatung.
Pfändungsrechner - Schuldenberatung
Schuldenberatung: Hier finden Sie alle Standorte österreichweit von staatlich anerkannten Beratungsstellen.
Schuldenberatung - Schuldenberatung
Umschuldung: So schulden Sie am besten um. Informationen der Arbeiterkammer.
Umschuldung | Arbeiterkammer
Probleme mit Inkassobüros. Informationen der Arbeiterkammer.
Skonto | Arbeiterkammer
Informations- und Beschwerdeservice der Justizombudsstellen in Österreich.
https://www.justiz.gv.at/web2013/home/buergerservice/rechtsauskuenfte~8ab4a8a422985de30122a90a83b561c5.de.html
Der Verein für Konsumenteninformation (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) steht Verbraucher:innen für Beratung und Information zur Verfügung und bietet Produkt- und Dienstleistungstests an.
Beratung | VKI
Kostenlose Hilfestellung erhalten Verbraucher:innen bei der Arbeiterkammer.
Konsumentenschutz | Arbeiterkammer
Kontakt
ASB SCHULDNERBERATUNGEN GMBH - Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldenberatungsstellen
Bockgasse 2b, 4020 Linz
Telefon:
+43 732 65 65 99
asb@asb-gmbh.at
Schuldenberatung - Schuldenberatung
VEREIN FÜR KONSUMENTENINFORMATION
Mariahilfer Straße 81, 1060 Wien
Telefon:
+43 (0) 1 58 877 0
infoservice@vki.at
www.vki.at
BUNDESARBEITSKAMMER
Prinz Eugen-Straße 20-22, 1040 Wien
Telefon:
+43 1 50165-0
www.arbeiterkammer.at
Für eine schriftliche Anfrage bitte das Kontaktformular benutzen.
BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ – BÜRGERSERVICE
Museumstraße 7, 1070 Wien
Telefon:
+43 800 99 99 99
https://www.justiz.gv.at/home/home/buergerservice~735.de.html
BAWAG PSK - Neue Chance Konto
Telefon:
+43 1 05 99 05
kundenservice@bawagpsk.com
www.bawagpsk.com/mitten-im-land/blog/358162/das-neue-chance-konto.html
VEREIN DIALOG
Wassermanngasse 7, 1210 Wien
Telefon:
+43 1 256 63 63
verein@dialog-on.at
www.dialog-on.at
Der Verein Dialog bietet in Wien ambulaten Unterstützung für suchtgiftgefährdete und suchtkranke Menschen und deren Angehörige. Im Bedarfsfall besteht die Möglichkeit, Schuldenberatung als Zusatzangebot in Anspruch zu nehmen.
VEREIN NEUANFANG
Rheinstraße 32/1, 6900 Bregenz
Telefon:
0699 8844 8467
verein.neuanfang@gmx.at
www.neuanfang.or.at
Schuldenberatung für Haftentlassene und straffällig gewordene Personen sowie deren Angehörige. Telefonischer Terminvereinbarung.