Vertragsabschluss
Konsumentinnen und Konsumenten schließen Tag für Tag die unterschiedlichsten Verträge. Auch der tägliche Einkauf ist rechtlich gesehen ein Kaufvertrag. Daneben gibt es viele unterschiedliche Vertragsinhalte, auf die sich Unternehmen mit den Konsumentinnen oder Konsumenten einigen können. Sicher bekannt sind Ihnen Dienstleistungsverträge über Handwerkerleistungen, Mietverträge oder Kredit- und Leasingverträge.
Verträge sind einzuhalten
Einigen sich Unternehmen und die Konsumentin/der Konsument auf eine bestimmte Leistung, z.B. ein konkretes Produkt und die dafür zu entrichtende Gegenleistung, in der Regel den zu zahlenden Kaufpreis, dann ist die erzielte Vereinbarung auch einzuhalten. Denn eine Grundregel des Vertragsrechtes ist, dass abgeschlossene Verträge einzuhalten sind und nur in Ausnahmefällen Rücktrittsrechte bestehen. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, nur Verträge zu unterschreiben bzw. abzuschließen, von denen man wirklich überzeugt ist, die man auch gelesen und verstanden hat und für deren Umsetzung auch alle Voraussetzungen - zum Beispiel eine allenfalls notwendige Finanzierung - geklärt sind.
Vertragsanbot
Zu unterscheiden ist zwischen dem Vertragsangebot einerseits und der Vertragsannahme andererseits. Mit dem Vertragsangebot erklärt man, ein bestimmtes Geschäft eingehen zu wollen. Daher müssen der wesentliche Inhalt (Vertragsgegenstand und Preis), feststehen.
Das Angebot kann von Unternehmen genauso ausgehen wie von Konsumentinnen/Konsumenten. Ein Vertragsangebot braucht nur mehr eine Vertragsannahme, und der Vertrag kommt zustande.
Angaben in der Werbung, in Katalogen oder Schaufenstern sind keine verbindlichen Vertragsangebote. Das Unternehmen kann daher im Einzelfall bei Einlangen einer Bestellung noch entscheiden, ob es das Geschäft wirklich eingehen will (oder vielleicht nun auch einen höheren Preis verlangt).
Überlange Bindungsfristen sind unzulässig
Aus der Sicht der Unternehmen ist es günstiger, wenn das verbindliche Angebot von den Konsumentinnen/Konsumenten kommt. Vertragsformulare sind meist auch so gestaltet, dass das Angebot von den Konsumentinnen/Konsumenten gestellt wird, und diese sich dabei auch gleich eine bestimmte Zeit lang binden. Überlange Fristen sind gegenüber Konsumentinnen/Konsumenten unwirksam. Wie lange eine Frist sein darf, hängt von der konkreten Vertragsart ab. So ist z.B. die Frist für einen Vertrag mit einem Mobiltelefonanbieter kürzer als bei einem Anbot für einen Hauskauf.
Vertragsannahme
Das österreichische Recht kennt für Verträge nur wenige Formvorschriften. Die meisten Verträge können daher sowohl schriftlich als auch mündlich abgeschlossen werden. Manche Abschlüsse kommen auch durch (schlüssige) Annahme zustande, ohne dass überhaupt ein Wort gewechselt wird. Dies kann zum Beispiel durch das Entgegennehmen einer eindeutig entgeltlich angebotenen Leistung erfolgen und manchmal auch durch Bezahlung einer Entgeltforderung. Eine sogenannte schlüssige oder „konkludente" Willenserklärung liegt aber nur dann vor, wenn es keinen Zweifel gibt, dass ein Vertragswillen besteht.
„Wer schweigt, stimmt zu"?
Das gilt nur unter diesen besonderen Voraussetzungen und daher grundsätzlich nicht für den Vertragsabschluss von Konsumentinnen/Konsumenten. Man muss Angebote nicht ausdrücklich ablehnen, um einen Vertragsabschluss zu vermeiden. Die meisten Verträge, die über geringfügige Angelegenheiten hinausgehen, werden schriftlich abgeschlossen. Auch wenn die Wirksamkeit mündlicher Zusagen des Unternehmens nicht ausgeschlossen werden kann, sollten aus Beweisgründen unbedingt alle wesentlichen Inhalte ausdrücklich in den schriftlichen Vertrag aufgenommen werden. Für den Vertrag wesentlich sind die konkreten Vertragsunternehmen, die immer mit dem genauen Firmenwortlaut und einer echten kompletten Postadresse angegeben werden sollten. Das Firmenbuch, geführt beim Handelsgericht Wien, sonst bei den Landesgerichten, gibt Auskunft über die eingetragenen Unternehmen und deren VertreterInnen. Die Einsicht in das Firmenbuch ist bei allen Bezirksgerichten, aber auch (kostenpflichtig) im Internet möglich. Ob das Unternehmen auch über eine erforderliche Gewerbeberechtigung verfügt, erfährt man bei der Bezirksverwaltungsbehörde bzw. in Wien beim Magistrat oder durch eine (kostenpflichtige) Internet-Abfrage des zentralen Gewerberegisters bei Unternehmen, die Sie auf der Website des Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandorte finden können.Vertragsabschluss
Überzeugen Sie sich bei Vertragsabschlüssen davon, mit wem Sie es zu tun haben. Klären Sie ab, ob Ihre Verhandlungspartner das Unternehmen wirksam vertreten können.
Achten Sie auf möglichst kurze Bindungsfristen, wenn Sie ein Anbotsformular unterschreiben. In dieser Zeit sind Sie an das Angebot gebunden, können sich aber nicht sicher sein, dass auch das Unternehmen letztlich den Vertrag mit Ihnen abschließt.
Lassen Sie sich von allem, was Sie unterschreiben, eine Kopie (Durchschrift) geben. Bewahren Sie die Verträge auf, bis alle Ansprüche daraus abschließend erledigt sind - und dann noch mindestens weitere drei Jahre, falls das Unternehmen doch noch irgendwelche Forderungen an Sie stellen sollte.
Material
Konsumentenrechte: Hilfreiche Tipps rund um den Kauf.
Erhältlich bei der Arbeiterkammer.
Konsument | Arbeiterkammer
Rücktritt beim Auswärtsgeschäft.
Hrsg. Sozialministerium.
Download
Rücktritt im Fernabsatz.
Hrsg. Sozialministerium.
Download
MUSTERBRIEFE: Rücktritt und Kündigung.
AK Musterbriefe-Datenbank zum Thema Konsumentenschutz.
Konsumentenschutz | Arbeiterkammer
Kaufen und Verkaufen im Internet.
Erhältlich beim Europäischen Verbraucherzentrum Österreich.
Publikationen | Europäisches Verbraucherzentrum Österreich (europakonsument.at)
Geschäftsfähigkeit Jugendlicher.
Hrsg. Sozialministerium.
Download
Justizbuch: Alles was Recht ist.
Erhältlich beim Justizministerium.
Justizbuch "Alles was Recht ist" - BMJ
Links
Was Sie vor Ratenkäufen bedenken sollten. Informationen der Arbeiterkammer.
Ratenkauf | Arbeiterkammer
FILM: Tipps zu Kostenvoranschlägen
Die Arbeiterkammer informiert in diesem Film worauf Sie bei Kostenvoranschlägen achten sollten und welche Rechte Sie haben, wenn die Sache teurer wird als geplant.
Kostenvoranschlag | Arbeiterkammer
Lieferverzug! Der Lieferant lässt Sie viel zu lange hängen? Sie überlegen, ob Sie die Ware überhaupt noch haben wollen? Die Arbeiterkammer informiert Sie über Ihre Rechte.
Lieferverzug | Arbeiterkammer Wien
FILM: Onlinekauf - Was darf ich zurückschicken? Die Arbeiterkammer informiert zum Rücktritt beim Onlinekauf.
Online-Kauf | Arbeiterkammer
FILM: Ware kaputt - wie reklamiere ich?
Die Arbeiterkammer informiert über Ihr Recht auf Gewährleistung.
Ware kaputt | Arbeiterkammer
Informationen zu Verbraucherschutz, Gewährleistung, Garantie und grenzüberschreitenden Verbraucherverträgen in der EU.
Verbraucherschutz (oesterreich.gv.at)
Einkaufsratgeber und Produktinformation zum nachhaltigen Konsum in Österreich. Eine Initiative des Klimaschutzministeriums.
www.bewusstkaufen.at
Der Verein für Konsumenteninformation (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) steht Verbraucher:innen für Beratung und Information zur Verfügung und bietet Produkt- und Dienstleistungstests an.
Beratung | VKI
Kostenlose Hilfestellung erhalten Verbraucher:innen bei der Arbeiterkammer.
Konsumentenschutz | Arbeiterkammer
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) informiert und unterstützt kostenlos Verbraucher:innen bei der außergerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte in Europa.
Europäisches Verbraucherzentrum Österreich | Rat und Hilfe für Verbraucher in Europa (europakonsument.at)
Budgetrechner: Durch Eingabe von Einnahmen/Ausgaben, können Sie berechnen wie ausgeglichen Ihr Budget ist. Hrsg. Schuldnerberatung.
www.budgetberatung.at/budgetberatung/rechner/index.php
Wichtige Fakten & Tipps zum Internet von Saferinternet.
www.saferinternet.at
Informationsplattform der Internet Ombudsstelle (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) zu Internet-Betrug und betrugsähnlichen Online-Fallen.
https://www.watchlist-internet.at/
Sicher im Internet. Präventionstipps und Opferhilfe vom Bundeskriminalamt.
https://www.bundeskriminalamt.at/202/start.aspx
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