Gewinnspiele
"Herzlichen Glückwunsch! Sie haben gewonnen!" Sicher haben auch Sie schon einmal eine derartige Mitteilung erhalten, obwohl Sie an einem solchen Preisausschreiben nie teilgenommen haben. Schickt man die Gewinnanforderung ein, bekommt man entweder gar nichts oder wertlosen Krimskrams.
Die Schreiben erwecken den Eindruck, dass man bereits sicher etwas gewonnen hätte und diesen Gewinn nur noch entgegennehmen müsste. Aber oft steht im kleingedruckten Text, dass man bisher nur an einer Vorverlosung teilgenommen hätte und Kandidatin/Kandidat für eine weitere Verlosung wäre. Manchmal stellt sich beim genauen Lesen des kleingedruckten Textes auch heraus, dass die sehr hohe Gewinnsumme auf alle EinsenderInnen aufgeteilt wird und Anteile unter einer bestimmten kleinen Summe (wie z.B. zwei oder drei Euro) gar nicht ausbezahlt werden. Die Kreativität der Unternehmen, die solche Schreiben versenden, ist groß. Irreführende Gewinnzusagen kommen schriftlich, mündlich oder per SMS.
Unseriöse Praktiken
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn man eingeladen wird, den vermeintlichen Gewinn telefonisch anzufordern oder eine „Glückstelefonnummer" anzurufen. Beginnt die angegebene Nummer mit 0900..., so handelt es sich dabei um eine Mehrwertnummer, bei der zusätzlich zu den üblichen Gesprächsentgelten noch hohe Gebühren verrechnet werden.
Personen, die ihren „Gewinn" einfordern wollen, landen dann meist in einer programmmäßig vorgesehenen Warteschleife und die Gespräche werden absichtlich in die Länge gezogen, um die Einnahmen zu erhöhen. Telefonkosten, die Ihnen dadurch entstehen, müssen Sie nicht bezahlen und können Sie bei Ihrer Telefonabrechnung beeinspruchen.
Derartige Praktiken sollten Sie bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH bekanntmachen. Diese kann einen befristeten Auszahlungsstopp verfügen, damit der unseriöse Anbieter von Telekombetreibern kein Geld bekommt.
Gewinnnachrichten per Werbeschreiben oder per SMS
Es kommt auch vor, dass Werbeschreiben Menschen persönlich ansprechen und einen Gewinn in beträchtlicher Höhe oder einen besonderen Vermögensvorteil versprechen, wenn Waren zu einem bestimmten Betrag bestellt werden. Oft wird auch die Bezahlung eines „geringfügigen" Unkostenbeitrags verlangt. Nach Überweisung des verlangten Geldbetrags lässt das Unternehmen dann nichts mehr von sich hören, zahlt keinen Gewinn aus und liefert manchmal nicht einmal die bestellte Ware. Auch Einladungen, die versprochenen Gewinne in einem bestimmten Restaurant abzuholen, sollte man nicht Folge leisten, denn statt einer Gewinnübergabe findet dort dann eine Werbeveranstaltung statt. Statt mit einem Gewinn gehen die Betroffenen dann mit überteuerten Waren nach Hause.„Gewinnnachrichten", die man per SMS von einem Unternehmen bekommt, dem man keine Einwilligung zur Kontaktaufnahme zu Werbezwecken erteilt hat, verstoßen auch gegen das Telekommunikationsgesetz. Für die Strafverfolgung zuständig sind in diesem Fall die Fernmeldebüros.
Maßnahmen gegen unfaire Gewinnspiele
Das Konsumentenschutzgesetz geht gegen vermeintliche Gewinnzusagen vor. Unternehmen, die in Gewinnzusagen oder vergleichbaren Mitteilungen, Konsumentinnen/Konsumenten glauben lassen, sie hätten einen bestimmten Preis gewonnen, müssen diesen Preis auch tatsächlich herausgeben. Eine kleingedruckte Klausel, die diesen Anspruch ausschließen soll, hilft den Unternehmen also nicht. Verträge, die während eines vom Unternehmen eingeleiteten Anrufs im Zusammenhang mit Gewinnzusagen oder Wett- und Lotteriedienstleistungen ausgehandelt werden, sind darüber hinaus nichtig.
Der Verein für Konsumenteninformation und die Arbeiterkammern führen laufend Musterprozesse, um diese irreführenden Werbemethoden zu bekämpfen. Vermeintliche Gewinnzusagen auf eigene Kosten einzuklagen, kann nicht empfohlen werden, wenn man keine Rechtsschutzversicherung besitzt. Das Risiko, schließlich auf den Prozesskosten sitzen zu bleiben ist - vor allem auch bei Zusendungen aus anderen Ländern - zu hoch.
Weitergabe Ihrer Daten an Adressverlage
Gewinnspiele sind eine Form der Werbung, auch wenn es auf den ersten Blick nicht so zu sein scheint. Die Unternehmen nützen die Informationen von KonsumentInnen, die sie durch die Teilnahme an Gewinnspielen erhalten. Bereits die Bestätigung von Name und Adresse der angeblichen GewinnerInnen ist kostbar. Die Daten werden an Adressverlage weiterverkauft. Wer einmal als Person gespeichert ist, die gerne an Gewinnspielen teilnimmt, wird von entsprechenden Zusendungen bald überschwemmt werden.Material
Gewinn? oder Falle! Werbeveranstaltungen und Ausflugsfahrten.
Hrsg. Sozialministerium.
Download
Telefonwerbung - unerbetene Werbeanrufe.
Hrsg. Sozialministerium.
Download
Informationen betreffend unerwünschte Werbung mittels elektronischer Post.
Erhältlich bei der RTR GmbH.
www.rtr.at/de/tk/TKKS_Spam
Dos & Don`ts in der Werbung dargestellt an praktischen Beispielen und Wort-Bild-Erklärungen.
Erhältlich beim Werberat Österreich.
www.werberat.at
Links
Kostenlose Hilfestellung erhalten Verbraucher:innen bei der Arbeiterkammer.
Konsumentenschutz | Arbeiterkammer
Der Verein für Konsumenteninformation (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) steht Verbraucher:innen für Beratung und Information zur Verfügung und bietet Produkt- und Dienstleistungstests an.
Beratung | VKI
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) informiert und unterstützt kostenlos Verbraucher:innen bei der außergerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte in Europa.
Europäisches Verbraucherzentrum Österreich | Rat und Hilfe für Verbraucher in Europa (europakonsument.at)
Informationen zum Verbraucherrecht des VKI (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) mit aktuellen Gerichtsurteilen, News und Musterbriefen.
Verbraucherrecht | VKI
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