Die Rolle als Konsumentin/Konsument

Ob der täglich Einkauf, der Abschluss eines Mietvertrages, eine Reisebuchung oder eine Internetbestellung - immer haben Sie es mit Verträgen zu tun. Die wichtigsten Regeln dafür werden hier dargestellt. Für manche Wirtschaftsbereiche, wie z.B. für Finanzdienstleistungen, Mieten oder Telekom, gelten besondere Regeln, die in eigenen Kapiteln behandelt werden. 

Konsumentenschutzgesetz als Ausgleich für wirtschaftliche Übermacht der Unternehmen

Viele Rechte wie z.B. das Rücktrittsrecht im Internet stehen nur Konsument/innen zu, die mit einem Unternehmen einen Vertrag abschließen. Es ist also entscheidend, ob man den Vertrag in der Rolle als Konsument/in abschließt, und das hängt immer vom konkreten Geschäft ab. Kauft eine Rechtsanwältin juristische Bücher für ihre Kanzlei, dann ist sie als Unternehmerin zu beurteilen. Kauft diese Rechtsanwältin Bücher, z.B. Krimis, für sich privat, dann ist sie Konsumentin. 

Mündige Verbraucherinnen/Verbraucher

Auch die besten Konsumentenschutzbestimmungen ersetzen nicht die eigene Verantwortung. Das marktwirtschaftliche System geht davon aus, dass sowohl KonsumentInnen als auch Unternehmen ihre Interessen beim Abschluss von Verträgen selbst wahrnehmen. Gleichzeitig ist es kein Geheimnis, dass zwischen Unternehmen und Konsumenten und Konsumentinnen ein Ungleichgewicht in Bezug auf Macht, Gestaltungsmöglichkeiten, Rechtskenntnis und Information besteht. Nicht zu vergessen, ist die direkte und indirekte Beeinflussung durch Werbung. Mündige Konsumenten und Konsumentinnen sind daher kritisch und informiert; sie hinterfragen ihre eigenen Bedürfnisse. 

Nachteile, wie sie KonsumentInnen zum Beispiel bei der Informationsbeschaffung oder gegenüber aggressiven Verkaufsmethoden haben, werden weitgehend durch Konsumentenschutzvorschriften ausgeglichen. So werden durch Informationspflichten der Unternehmen Entscheidungsgrundlagen für Konsumenten und Konsumentinnen geschaffen. Rücktrittsrechte bei bestimmten Vertragsabschlüssen dienen dem Schutz vor übereilten Entscheidungen.

All dies ändert aber nichts am Grundsatz, dass freiwillig eingegangene Verpflichtungen nicht beliebig widerrufen oder geändert werden können. Der beste Schutz vor Fehlentscheidungen ist die eigene Vorsicht!

Konsumentenschutzeinrichtungen beraten Sie gerne

In Österreich stehen einige auf den Schutz von KonsumentInnen spezialisierte Einrichtungen zur Verfügung. Dies sind vor allem der Verein für Konsumenteninformation und die Arbeiterkammern. 

Die Schutzbestimmungen für Konsumenten und Konsumentinnen gelten fast ausnahmslos nur bei Verträgen zwischen KonsumentInnen einerseits und UnternehmerInnen andererseits. Verträge unter Privaten - zum Beispiel ein Gebrauchtwagenkauf von privat zu privat - sind davon nicht erfasst! Mit einer Unterschrift können Sie mehr Geld ausgeben, als Sie jemals gehabt haben! Wichtige Konsumentenentscheidungen müssen gründlich vorbereitet und überlegt werden, denn Korrekturen im Nachhinein sind, falls überhaupt möglich, oft schwierig und kostspielig.

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