Was Sie bei einer Reiseversicherung beachten sollten

Zu beachten ist, dass der Versicherungsschutz oft Einschränkungen unterliegt. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich bereits im Vorfeld der Reise mit den Bedingungen der Reiseversicherung vertraut zu machen.

Bei der Reisegepäckversicherung ist zu beachten, dass Schäden nur unter bestimmten Voraussetzungen gedeckt sind: So sind bestimmte Gegenstände wie Schmuck oder technische Geräte nur dann versichert, wenn sie besonders (oft in einem versperrten Raum) verwahrt oder beaufsichtigt werden. Vergessene oder liegengelassene Sachen sind grundsätzlich nicht versichert. Geld, Schlüssel oder Kreditkarten sind in der Regel auch nicht vom Versicherungsschutz umfasst.

Für die Versicherungsleistung ist eine unverzügliche Schadensmeldung meist Voraussetzung. Auch eine Bestätigung des Schadenfalls in Form eines ärztlichen Attests, einer Diebstahlsanzeige oder eines Schreibens des Geschädigten muss der Versicherung im Regelfall vorgelegt werden.

WICHTIG
Gewisse Risiken können während einer Reise auch anderweitig versichert sein. So besteht für Inhaberinnen/Inhaber von bestimmten Kreditkarten oder fallweise für Mitglieder von Autofahrerclubs ein Versicherungsschutz. Die Versicherungsleistung ist dabei aber häufig an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Beispielsweise zahlen Kreditkartenunternehmen manchmal nur dann, wenn die Leistungen auch mit der Kreditkarte bezahlt worden sind. Die Bedingungen sollten im Vorfeld der Reise jedenfalls genau studiert werden.

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