Versicherungssparten

Grundsätzlich kann zwischen Personen-, Sach- und Vermögensversicherung unterschieden werden.

Die verschiedenen Versicherungssparten

Zur Personenversicherung gehören die Lebensversicherung, die private Kranken- und die Unfallversicherung.

Sachversicherungen bieten Versicherungsschutz für Sachgegenstände, die durch ein Ereignis wie Feuer, Unwetter, Leitungswasserschäden, Glasbruch, Einbruch oder Diebstahl beschädigt, vernichtet oder entwendet werden. Auch die Transport- und Reiseversicherungen sowie die Kfz-Kaskoversicherungen sind Sachversicherungen.

Vermögensversicherungen bieten Versicherungsschutz für mögliche Schäden, die am Vermögen - nicht an einer Sache - entstehen können. Sie übernehmen das finanzielle Risiko im Zusammenhang mit Rechtsansprüchen oder drohenden Aufwendungen. Zu ihnen gehören allgemeine Haftpflichtversicherungen, Kfz-Haftpflichtversicherungen, Rechtsschutzversicherungen oder Kreditrestschuldversicherungen.

Bündelversicherungen

Zur Abdeckung von mehreren Risiken, die ein Objekt betreffen, werden oft mehrere Versicherungssparten herangezogen. Typische Bündelversicherungen sind die Haushaltsversicherung oder ein KFZ-Versicherungspaket mit Haftpflichtversicherung, Kasko und Rechtsschutz.

Haushaltsversicherungen bestehen in der Regel aus einer Sachversicherung für den Wohnungsinhalt und einer Haftpflichtversicherung für Versicherte und die im selben Haushalt lebenden Familienangehörigen.

Eine private Haftpflichtversicherung deckt Schäden, die unabsichtlich von der versicherten Person sowie deren Partnerin/Partnern oder Kindern verursacht wurden und zwar Dritten gegenüber; das sind jene, die nicht versichert sind.

Konsumentenfragen Newsletter

Aktuelle Neuigkeiten aus allen Bereichen der Konsumentenfragen